Bericht: Deutschland beendet Asylblockade in EU

() – will offenbar keinen Widerstand mehr gegen die geplante Krisenverordnung in der europäischen Asylpolitik leisten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat entschieden, dass Berlin im Zusammenhang mit der Krisenverordnung in Brüssel “nichts aufhalten” werde, berichtet die FAZ unter Berufung auf Regierungskreise.


Demnach hat er das im Zusammenhang mit der heutigen Kabinettssitzung auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mitgeteilt. Diese hatte bisher Widerstand gegen die Krisenverordnung geleistet, die nur ein Aspekt des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist, das umfassend reformiert werden soll. Der Mechanismus soll dafür sorgen, dass Staaten, die unter besonders hohem Migrationsdruck stehen, die haftähnliche Unterbringung von Migranten verlängern können und auch bei Personen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote strengere Regeln anwenden können.

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Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

Bericht: Deutschland beendet Asylblockade in EU

Zusammenfassung

  • Deutschland leistet keinen Widerstand mehr gegen geplante Krisenverordnung in europäischer Asylpolitik.
  • Bundeskanzler Olaf Scholz entscheidet, dass Berlin “nichts aufhalten” werde.
  • Außenministerin Annalena Baerbock hatte bisher Widerstand gegen die Verordnung geleistet.
  • Krisenverordnung ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das umfassend reformiert werden soll.
  • Verordnung soll haftähnliche Unterbringung von Migranten verlängern können und strengere Regeln für Personen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote ermöglichen.

Fazit

Deutschland plant, keinen Widerstand mehr gegen die geplante Krisenverordnung in der europäischen Asylpolitik zu leisten. Bundeskanzler Olaf Scholz hat entschieden, dass Berlin die Verordnung in Brüssel “nichts aufhalten” werde. Die Verordnung ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und soll Staaten, die unter hohem Migrationsdruck stehen, ermöglichen, die haftähnliche Unterbringung von Migranten zu verlängern und strengere Regeln bei Personen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote anzuwenden.

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