Berlin () – Die Bundesregierung hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach Israel offiziell Beschwerde gegen den deutschen Botschafter im Land, Steffen Seibert, eingelegt hat. “Bei uns keine offizielle Beschwerde der israelischen Regierung eingegangen”, sagte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin.
Auch eine direkte Beschwerde bei Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sei ihm nicht bekannt. Zuvor hatten mehrere Medien übereinstimmend über eine offizielle Beschwerde vonseiten Israels berichtet. Als Grund wurde Seiberts Teilnahme als Zuschauer bei einer Beratung des Obersten Gerichts in Jerusalem am Dienstag angegeben, Thema war dabei der umstrittene Justizumbau. Dies wurden den Berichten zufolge als Einmischung in innere Angelegenheiten Israels gewertet.
Der Sprecher sagte am Montag dazu, dass das Verfolgen von “relevanten innenpolitischen Verfahren” ein ganz normaler Teil der Arbeit eines jeden Diplomaten sei. “Das gilt natürlich in einem befreundeten Staat wie Israel nochmal doppelt so viel.”
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Steffen Seibert (Archiv) |
Zusammenfassung
– Bundesregierung weist Berichte zurück, dass Israel offizielle Beschwerde gegen deutschen Botschafter Steffen Seibert eingereicht hat.
– Keine offizielle Beschwerde bei der Regierung oder Außenministerin Annalena Baerbock bekannt.
– Grund für angebliche Beschwerde: Seiberts Teilnahme als Zuschauer bei Beratung des Obersten Gerichts in Jerusalem zum Justizumbau.
– Regierungssprecher betont, dass das Verfolgen von “relevanten innenpolitischen Verfahren” ein normaler Teil der Arbeit eines Diplomaten ist.
Fazit
Die Bundesregierung hat Berichte zurückgewiesen, wonach Israel offiziell Beschwerde gegen den deutschen Botschafter im Land, Steffen Seibert, eingelegt hat. Medien hatten zuvor berichtet, dass Seiberts Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung in Jerusalem als Einmischung in innere Angelegenheiten Israels gewertet worden sei. Ein Regierungssprecher erklärte jedoch, dass keine offizielle Beschwerde eingegangen sei.
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