Lemke will "Mogelpackungen" im Supermarkt verbieten

Berlin () – Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) will gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen. “Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis”, sagte Lemke dem “Handelsblatt”.


Hier würden die in die Irre geführt. “Dem möchte ich einen Riegel vorschieben.” Laut der Ministerin soll künftig klar geregelt werden, “dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sind”. Das gleiche gelte, wenn der Inhalt gleichbleibe und die Verpackung vergrößert werde.

“Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch”, beklagte Lemke. Entsprechende Vorgaben soll es im Rahmen der Novellierung des Verpackungsgesetzes geben. Ein Gesetzentwurf durchläuft derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung. Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte änderung einen “notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz”.

Es werde klargestellt, “dass weniger Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße unzulässig ist”, sagte Träger der Zeitung. Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die Gesetzespläne. “In einer freien Marktwirtschaft steht es Herstellern frei, den für ihre Ware und die Größe der Verpackung zu bestimmen oder beides zu ändern”, sagte Willkomm dem “Handelsblatt”. “Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht.”

Außerdem finde eine ausreichende Sozialkontrolle durch Negativpreise wie die “Mogelpackung des Jahres” der Verbraucherzentralen statt. “Verbraucher, die sich vom Produkt verschaukelt fühlen, sollten beim nächsten konsequent die Marke wechseln.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Cerealien im Supermarkt (Archiv)

Lemke will "Mogelpackungen" im Supermarkt verbieten

Zusammenfassung

– Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke will gegen Mogelpackungen im Einzelhandel vorgehen
– Künftig soll geregelt werden, dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sind
– Entsprechende Vorgaben soll es im Rahmen der Novellierung des Verpackungsgesetzes geben
– Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger unterstützt die angestrebte Gesetzesänderung
– Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm ist gegen die Gesetzespläne und betont die Freiheit in einer Marktwirtschaft

Fazit

Die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke will im Rahmen der Novellierung des Verpackungsgesetzes gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen. Künftig sollen gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sein. Dies gilt auch, wenn der Inhalt gleichbleibt und die Verpackung vergrößert wird. Die Ministerin beklagt, dass solche Praktiken sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch sind. Ein Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung.

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