Sonderbevollmächtigter drängt auf Asylverfahren außerhalb der EU

() – Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), pocht weiter darauf, Asylverfahren langfristig in Drittstaaten auszulagern. “Ein tatsächlicher Wendepunkt wäre es, wenn es gelingt, dass die UNO durch UNHCR in Drittstaaten Asylverfahren übernehmen würde und nur noch anerkannte Flüchtlinge nach Europa kämen”, sagte er der “Welt am Sonntag”.


“Das würde den Anreiz nehmen, sich in die Boote zu setzen. Allerdings muss darüber Konsens bestehen, dass alle, die sich nicht dem UN-Verfahren unterzogen haben, automatisch in ein oder mehrere Drittländer zurückgebracht werden.” Zur Wahrheit gehöre allerdings, “dass wir derzeit noch kein Partnerland haben, was bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit UNHCR Verfahren nach notwendigen rechtsstaatlichen Standards durchzuführen, aber wir müssen weiter an einer solchen Lösung arbeiten”. Diese sei die “Alternative zum derzeitigen Elend und Tod in Wüste und Meer”, so der FDP-Politiker.

Gerald Knaus, Vorsitzender der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative, sagte: “Dass Asylverfahren auch in Drittstaaten geprüft werden sollen, steht im Koalitionsvertrag. Dazu müssen sich jetzt alle Ampel-Partner bekennen.” Es gebe die Vorstellung, dass Asylverfahren grundsätzlich nie ausgelagert werden dürfen, weil das gegen die verstoße. “Aber die Vorstellung, dass ein afrikanisches Land, das Asylbewerber geordnet aufnehmen will, dazu niemals in der Lage sein soll, ist absurd.”

Das sei “umgekehrter Rassismus”, so Knaus. “Natürlich könnte Ruanda, der Senegal oder auch Marokko ein sicherer Drittstaat für Asylwerber sein, wenn es will.” Mit Blick auf Ruanda sagte Knaus, dass ein Gericht in London zu erklärt habe, dass das Land derzeit noch kein sicherer Drittstaat sei, weil sein Asylsystem nicht gut genug sei. “Was aber, wenn UNHCR auch diese Verfahren macht? sollte Ruanda und andere Staaten dabei unterstützen, ein sicherer Drittstaat zu werden.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlinge auf der Balkanroute (Archiv)

Sonderbevollmächtigter drängt auf Asylverfahren außerhalb der EU

Zusammenfassung

  • Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, möchte langfristig Asylverfahren in Drittstaaten auslagern.
  • UNHCR soll Asylverfahren in Drittstaaten übernehmen, damit nur noch anerkannte Flüchtlinge nach Europa kommen.
  • Es besteht noch kein Konsens und keine Partnerländer, die gemeinsam mit UNHCR rechtsstaatliche Verfahren durchführen wollen, aber es wird weiterhin nach Lösungen gesucht.
  • Die Idee der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten steht im Koalitionsvertrag, dem sich alle Ampel-Partner bekennen sollten.
  • Afrikanische Länder wie Ruanda, Senegal oder Marokko könnten sichere Drittländer für Asylbewerber sein, wenn sie dies wollen.
  • Deutschland sollte Länder wie Ruanda dabei unterstützen, ein sicherer Drittstaat zu werden.

Fazit

Der deutsche Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, fordert, dass Asylverfahren langfristig in Drittstaaten ausgelagert werden sollen. Die UNO solle diese Verfahren in Drittstaaten übernehmen, sodass nur noch anerkannte Flüchtlinge nach Europa kämen. Dies würde den Anreiz nehmen, sich in Boote zu setzen. Deutschland habe derzeit jedoch noch kein Partnerland, das bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit UNHCR rechtsstaatliche Verfahren durchzuführen. Eine solche Lösung sei die Alternative zum derzeitigen Elend und Tod in Wüste und auf See.

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