Kindergrundsicherung wohl teurer als bisher bekannt

Berlin () – Die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geplante Kindergrundsicherung verursacht wohl höhere Kosten als bisher bekannt. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” (Mittwochausgaben) berichten.

Demnach steigen die Gesamtkosten von 3,45 Milliarden im Jahr 2025 auf 4,52 Milliarden Euro in 2026. Im Folgejahr werden 5,1 Milliarden Euro veranschlagt und 2028 dann 5,7 Milliarden Euro. Davon entfallen 4,12 Milliarden Euro auf den Bund und 1,98 Milliarden Euro auf die Länder. Die Gemeinden werden dagegen um 400 Millionen Euro entlastet. Die jährliche Steigerung ergibt sich laut Gesetzesbegründung allein dadurch, dass die erwartete Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung steigt, und zwar 2026 auf 50 Prozent, 2027 auf 55 Prozent und 2028 auf 60 Prozent. Alle Berechnungen basieren allerdings noch auf den derzeit gültigen Leistungshöhen. “Die dargestellten Kosten beruhen auf den bekannten und Leistungshöhen des Jahres 2023 und sind noch nicht auf die Folgejahre fortgeschrieben”, heißt es im Entwurf. Die Fortschreibung solle erst “im Zuge der Ressortabstimmungen” vorgenommen werden. Das heißt, dass die angegebenen Kosten nur eine Untergrenze darstellen.

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Bildhinweis: Kleinkind auf Spielplatz (Archiv)

Zusammenfassung

– Bundesfamilienministerin Lisa Paus plant Kindergrundsicherung
– Gesamtkosten: 3,45 Mrd. Euro in 2025, 4,52 Mrd. Euro in 2026, 5,1 Mrd. Euro in 2027, 5,7 Mrd. Euro in 2028
– Bund zahlt 4,12 Mrd. Euro, Länder 1,98 Mrd. Euro, Gemeinden entlastet um 400 Mio. Euro
– Jährliche Steigerung aufgrund zunehmender Inanspruchnahme: 50% in 2026, 55% in 2027, 60% in 2028
– Kosten nur eine Untergrenze, basierend auf derzeit gültigen Leistungshöhen und Daten von 2023

Fazit

Die von der deutschen Bundesfamilienministerin Lisa Paus geplante Kindergrundsicherung wird voraussichtlich höhere Kosten verursachen als bisher angenommen. Laut einem Referentenentwurf werden die Gesamtkosten von 3,45 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 5,7 Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen. Davon entfallen 4,12 Milliarden Euro auf den Bund und 1,98 Milliarden Euro auf die Länder, während die Gemeinden um 400 Millionen Euro entlastet werden. Die Kostensteigerung resultiert laut Gesetzesbegründung aus der erwarteten zunehmenden Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung.

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