Paus wirbt nach DIW-Gutachten erneut für Kindergrundsicherung

Berlin () – Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat anlässlich einer am Freitagvormittag vorgestellten Studie der Diakonie und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) erneut für die Einführung einer sogenannten “Kindergrundsicherung” geworben. “Die Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft unserer und in unseren Wohlstand. Das wurde morgen erneut überdeutlich und darum sollten wir Wachstumsimpulse mit guten Rahmenbedingungen für Familien verbinden”, sagte Paus am Freitagnachmittag in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.


Ihr Gesetzesentwurf befinde sich nun im “Vorhaben-Clearing” und werde demnächst in die Ressortabstimmung gehen, so die -Politikerin. “Der Entwurf ist auf Grundlage der Eckpunkte entstanden, die eine Arbeitsgruppe aus insgesamt sieben Ministerien erarbeitet hat, darunter das Finanzministerium und das Ministerium für und Soziales”, sagte sie angesichts der aktuellen Auseinandersetzung mit Finanzminister Christian Lindner (FDP). “Die Kindergrundsicherung wird fünf verschiedene existenzsichernde Leistungen zur der zentralen Unterstützung für Kinder zusammenfassen”, so die Familienministerin.

Zu den vorgesehenen Zusatzkosten für die staatliche Leistung äußerte sich Paus nicht. Die Diakonie und das DIW gehen in ihrer Untersuchung davon aus, dass mindestens 20 Milliarden Euro jährlich für eine armutsfeste Absicherung notwendig wären, und verweisen darin darauf, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in einer aktuelle OECD-Studie zufolge 110 bis 120 Milliarden Euro jährlich betragen. Bislang sind für die “Kindergrundsicherung” 2 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten als “Merkposten” vorgesehen. Paus erklärte, die Leistung besteht aus einem Garantiebetrag für alle Kinder und dem Zusatzbetrag, der sich nach dem Einkommen der Familie richte.

“Je geringer das Einkommen, desto höher der Zusatzbetrag. Wer mehr Hilfe benötigt, bekommt auch mehr Unterstützung”, so die Grünenpolitikerin. “Gleichzeitig bietet der Zusatzbetrag jedoch auch Anreize für erwerbsarbeitende Eltern.” Eine “Kindergrundsicherungsstelle” solle zukünftig prüfen, ob Familien einen Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnten und Eltern proaktiv informieren.

Den Antrag könne dann in einem Online-Portal gestellt werden. Erklärtermaßen sollen rund 5,5 Millionen Kinder erreicht werden, darunter fast 2 Millionen Kinder, für die bisher die Jobcenter zuständig waren. “Mit der Kindergrundsicherung holen wir diese Kinder in die Mitte der Gesellschaft”, sagte Paus. “Die übrigen 3,5 Millionen Kinder haben außerdem hart arbeitende Eltern und dennoch sind sie armutsbedroht. Oftmals wissen diese Familien nichts von ihrem Anspruch auf staatlich Unterstützung und gerade das wollen wir ändern”, so die Familienministerin.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Lisa Paus (Archiv)

Paus wirbt nach DIW-Gutachten erneut für Kindergrundsicherung

Zusammenfassung

  • Bundesfamilienministerin Lisa Paus wirbt für die Einführung einer “Kindergrundsicherung”
  • Die Grundsicherung soll fünf verschiedene existenzsichernde Leistungen für Kinder zusammenfassen
  • Ein Garantiebetrag für alle Kinder und ein einkommensabhängiger Zusatzbetrag sollen angeboten werden
  • Die Diakonie und das DIW schätzen, dass mindestens 20 Milliarden Euro jährlich für eine armutsfeste Absicherung notwendig sind
  • Die Kindergrundsicherung soll ca. 5,5 Millionen Kinder erreichen, knapp 2 Millionen davon bisher durch Jobcenter betreut

Fazit

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat erneut für die Einführung einer “Kindergrundsicherung” geworben. Ihr Gesetzesentwurf befinde sich nun im “Vorhaben-Clearing” und werde demnächst in die Ressortabstimmung gehen. Die Kindergrundsicherung werde fünf verschiedene existenzsichernde Leistungen zur zentralen Unterstützung für Kinder zusammenfassen. Die Leistung besteht aus einem Garantiebetrag für alle Kinder und dem Zusatzbetrag, der sich nach dem Einkommen der Familie richte. Eine “Kindergrundsicherungsstelle” solle zukünftig prüfen, ob Familien einen Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnten und Eltern proaktiv informieren.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)