Berlin () – Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Reform des Unterhaltsrechts angekündigt. “Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen”, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
“Die Eckpunkte für das neue Unterhaltsrecht werden wir in wenigen Tagen veröffentlichen. Der Gesetzentwurf soll dann nach Möglichkeit zügig folgen.” Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe. “Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist”, sagte Buschmann.
“Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt. Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform.” Buschmann führte ein Rechenbespiel an, in dem der mitbetreuende Vater 4.000 Euro im Monat verdient, die hauptbetreuende Mutter 2.000 Euro, und der Vater 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. In diesem Fall zahle der mitbetreuende Vater bisher mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 500 Euro Unterhalt, so der Minister.
“Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen. Der Unterschied kann in einem solchen Fall somit mehr als 100 Euro betragen.” Der Minister bestritt, dass die Reform zum Nachteil von hauptbetreuenden Müttern sei. “Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern. Sie können dann etwa stärker berufstätig sein”, sagte er.
“Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet.” Bei der Verteilung der Unterhaltslasten komme es sehr darauf an, wie viel die beiden Elternteile verdienten, so der FDP-Politiker. “Und es wird sichergestellt sein, dass kein Elternteil finanziell überfordert wird.”
Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, begründete Buschmann seinen Vorstoß. “Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt. Das ist aus Sicht der Betroffenen ungerecht. Und das ist gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig.”
Für Kinder sei es in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben. “Deshalb darf das Recht diejenigen, die sich besonders anstrengen, um eine solche starke Beziehung zu pflegen, nicht benachteiligen”, sagte der Minister. “Es wird höchste Zeit, das Unterhaltsrecht entsprechend zu modernisieren.” Auf die Frage, warum ausgerechnet der Ampelkoalition eine Reform gelingen solle, an der schon mehrere Bundesregierungen gescheitert seien, entgegnete Buschmann: “Ja, wir haben Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierung. Aber ich denke, dass wir uns einig sind, dass das Familienrecht Schritt halten muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung.”
Deshalb sei er sehr zuversichtlich, dass der Ampel dieses Vorhaben gelingen werde.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Mutter mit Kinderwagen (Archiv) |
Zusammenfassung
– Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigt Reform des Unterhaltsrechts an
– Ziel ist eine fairere Verteilung der Unterhaltslasten
– Reform betrifft insbesondere Trennungsfamilien mit geteilter Betreuungsverantwortung
– Eckpunkte für neues Unterhaltsrecht sollen in Kürze veröffentlicht werden
– Buschmann: Unterhaltsrecht muss der gemeinsamen Erziehung und Betreuung nach Trennungen Rechnung tragen
– Minister zeigt sich zuversichtlich, dass die Reform gelingt
Fazit
Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigt eine Reform des Unterhaltsrechts in Deutschland an, die auf eine fairere Verteilung der Unterhaltslasten abzielen soll. Die Reform betreffe vor allem Trennungsfamilien, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, während der andere Elternteil sich zu 30 oder 40 Prozent engagiert. Mit der Reform sollen finanzielle Vorteile für Elternteile geschaffen werden, die sich erheblich an der Kinderbetreuung beteiligen. Buschmann betont, dass dies auch den hauptbetreuenden Müttern helfen könne und kein Elternteil finanziell überfordert werde.
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