Innenministerium: Ausweise-Vorstoß gilt nicht für italienische Mafia

() – Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministerin unter Leitung von Nancy Faeser (SPD), nicht straftätig gewordene für die Delikte von Verwandten auszuweisen, soll nicht für die italienische Mafia gelten. Der Grund: Deren Mitglieder stammten aus einem EU-Land.


Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgabe) mit. Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland sei “seit Jahrzehnten einheitlich durch das der EU geregelt”. Die Initiative des Bundesinnenministeriums betreffe daher auch nicht diesen Regelungsbereich. Zwar könne das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland im Rahmen einer “Verlustfeststellung” beendet werden, sagte der Sprecher. Voraussetzung sei jedoch eine “tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der berührt, also Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, Vermögen und andere Schutzgüter”. Bei einem Daueraufenthaltsrecht, das spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt entstehe, sei eine solche Verlustfeststellung zudem nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder zulässig. Die Schwere der Beeinträchtigung müsse über das “normale” Maß hinausgehen. So müsse der Betroffene rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sein. Bei Vorliegen eines mindestens zehnjährigen Aufenthalts und bei Minderjährigen sei “die Schwelle nochmals angehoben”, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesinnenministerium (Archiv)

Innenministerium: Ausweise-Vorstoß gilt nicht für italienische Mafia

Zusammenfassung

– Vorstoß des Bundesinnenministeriums unter Nancy Faeser (SPD), nicht straftätig gewordene Menschen für Delikte von Verwandten auszuweisen
– Ausnahme für italienische Mafia, da Mitglieder aus EU-Land stammen
– Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland durch EU-Recht geregelt
– Verlustfeststellung des Aufenthaltsrechts nur bei tatsächlicher, gegenwärtiger und erheblicher Gefahr
– Bei Daueraufenthaltsrecht und Minderjährigen gelten höhere Schwellen für Verlustfeststellung

Fazit

Der Vorstoß des Bundesinnenministeriums, nicht straftätig gewordene Menschen für die Delikte von Verwandten auszuweisen, soll nicht für die italienische Mafia gelten, da deren Mitglieder aus einem EU-Land stammen. Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland ist durch EU-Recht geregelt und von der Initiative nicht betroffen.

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