Landkreistag NRW gegen Widerspruchsverfahren bei Windkraftausbau

() – Der Landkreistag NRW fordert, bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Widerspruchsverfahren abzuschaffen. Die Zahl der Genehmigungsanträge steige seit Monaten rasant an, doch gleichzeitig steige auch die Zahl an Widersprüchen durch unbeteiligte Dritte und , begründete der Landkreistag seinen Vorstoß gegenüber der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe).


“Die Bearbeitung und Begleitung von Widerspruchsverfahren bindet unnötig viel Personal, das dann bei der Durchführung der Genehmigungsverfahren fehlt”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Martin Klein. “Als Genehmigungsbehörden brauchen wir einen möglichst einfachen und schlanken Rechtsrahmen, um eine zügige Bearbeitung der Verfahren gewährleisten zu können.” Wer mit einer Genehmigungsentscheidung nicht einverstanden sei, könne dann direkt dagegen vorgehen, indem er beim Verwaltungsgericht Klage erhebt. Das spare Zeit und bürokratischen Aufwand. Das NRW-Umweltministerium kündigte gegenüber der “Rheinischen Post” Post an, den Vorschlag des Landkreistages zu prüfen.

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Bildhinweis: Windräder (Archiv)

Landkreistag NRW gegen Widerspruchsverfahren bei Windkraftausbau

Zusammenfassung

  • Landkreistag NRW fordert Abschaffung von Widerspruchsverfahren bei Genehmigung von Windenergieanlagen
  • Zahl der Genehmigungsanträge steigt rasant an, ebenso wie die Zahl der Widersprüche durch unbeteiligte Dritte und Verbände
  • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren bindet unnötig viel Personal
  • Genehmigungsbehörden benötigen einen einfachen und schlanken Rechtsrahmen für eine zügige Bearbeitung der Verfahren
  • NRW-Umweltministerium prüft den Vorschlag des Landkreistages

Fazit

Der Landkreistag fordert die Abschaffung von Widerspruchsverfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die steigende Anzahl an Genehmigungsanträgen geht mit einer zunehmenden Anzahl an Widersprüchen durch unbeteiligte Dritte und Verbände einher. Das führt zu einem hohen Personalaufwand, der in der Durchführung der Genehmigungsverfahren fehlt.

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