Gutachten: Cannabis-Pläne der Ampel kollidieren mit Europarecht

() – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die der Ampelregierung zur Cannabislegalisierung mit dem Europarecht vereinbar sind. Das geht aus einem Gutachten des Dienstes hervor, das der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger in Auftrag gegeben hat und über das der “Spiegel” berichtet.


Darin heißt es, vor dem europarechtlichen Hintergrund sei davon auszugehen, dass “der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf”. Das würde einen sehr viel engeren Rahmen bedeuten als von der Ampel angestrebt. Eigenanbau und Konsum würden dem Gutachten zufolge entkriminalisiert. Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre demnach – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich.

Nach Plänen der Ampelregierung soll Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt werden. Privatleute sollen drei weibliche anbauen dürfen, der Anbau soll auch in Anbauvereinen, wie es in dem Referentenentwurf des heißt, erlaubt werden. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, der Konsum soll nicht vor Ort stattfinden, die Abgabe von Cannabis darf nicht kommerziell sein. In einem zweiten Schritt soll der kommerzielle Anbau und die lizenzierte Abgabe von Cannabis in Geschäften künftig fünf Jahre lang in Modellregionen erprobt werden – unter wissenschaftlicher Kontrolle.

“Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs”, sagte Pilsinger dem “Spiegel”. “Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch.” Pilsinger liest in dem Gutachten außerdem eine Absage an die von der Ampel geplanten Modellregionen. So heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen “wie etwa die Einrichtung eines staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind”.

Pilsinger sieht deshalb eine Legalisierung von Cannabis “durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig”.

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Bildhinweis: Cannabis (Archiv)

Gutachten: Cannabis-Pläne der Ampel kollidieren mit Europarecht

Zusammenfassung

  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bezweifelt Vereinbarkeit von Cannabislegalisierung mit Europarecht.
  • Gutachten geht von Legalisierung nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke aus.
  • Ampelregierung plant Entfernung von Cannabis aus Betäubungsmittelgesetz und erlaubten Besitz von bis zu 25 Gramm.
  • Privater Anbau von drei weiblichen Pflanzen und Anbau in Vereinen mit strengen Auflagen vorgesehen.
  • Modellregionen für kommerziellen Anbau und lizenzierte Abgabe über fünf Jahre in Planung.
  • CSU-Abgeordneter Stephan Pilsinger sieht Legalisierung durch Hintertür und rechtliche Probleme.

Fazit

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hinterfragt die Vereinbarkeit der Pläne der Ampelregierung zur Cannabislegalisierung mit dem Europarecht. Laut einem Gutachten dürfte der Umgang mit Cannabis nur “zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken legalisiert werden”, was einen engeren Rahmen als von der angestrebt darstellt. Die Pläne sehen vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen, Privatleuten den Anbau von drei Pflanzen zu erlauben und das Modell des kommerziellen Anbaus in Modellregionen zu testen.

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