Grüne wollen THC-Toleranzgrenze im Straßenverkehr anheben

() – Die fordern im Rahmen der Cannabislegalisierung die Anhebung des sogenannten THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von aktuell 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Das geht aus einem der Grünen-Politiker Swantje Michaelsen, Kirsten Kappert-Gonther und Lukas Benner hervor, über das die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” (Samstagausgabe) berichten.


“Niemand darf fahren, wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Das Straßenverkehrsrecht darf aber nicht länger als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende herangezogen werden”, heißt es darin. Notwendig sei die “Festlegung eines angemessenen THC-Grenzwerts”. Konkret schlagen die Autoren vor, dass im Straßenverkehrsgesetz “ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum festgelegt und Cannabis aus der Liste der weiteren berauschenden Mittel entfernt” wird. Weiter schreiben die Bundestagsabgeordneten: “Da THC nicht gleichmäßig abgebaut wird und sich im Gewebe einlagert, kann es noch nachgewiesen werden, wenn längst keine Auswirkungen mehr auf die Fahrtauglichkeit gegeben sind.” Der aktuelle Grenzwert liege deutlich unter der Grenze der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, heißt es weiter. Rechtspolitiker Benner sagte dem RND: “Gefahren für den Straßenverkehr entstehen durch Rausch und Abhängigkeit von Cannabis, nicht durch einen zurückliegenden Konsum ohne Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Der derzeitige Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter bildet dies nicht ab.” Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Karl Lauterbach (SPD) hat nach Abstimmung mit den anderen Ressorts kürzlich den Referentenentwurf zur Cannabislegalisierung in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Dem Entwurf zufolge soll es keine Änderung an den Regeln im Straßenverkehr gegeben, wie viel THC Autofahrer im Blut haben dürfen.

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Bildhinweis: Marihuana (Archiv)

Grüne wollen THC-Toleranzgrenze im Straßenverkehr anheben

Zusammenfassung

– Grüne fordern Anhebung des THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum
– Papier von Swantje Michaelsen, Kirsten Kappert-Gonther und Lukas Benner vorgestellt
– Straßenverkehrsrecht soll nicht als Ersatzstrafe für Cannabiskonsum dienen
– Festlegung eines angemessenen THC-Grenzwerts gefordert
– Gesetzliche Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorgeschlagen
– Aktueller Grenzwert bildet mögliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht ab
– Bundesgesundheitsministerium hat Referentenentwurf zur Cannabislegalisierung vorgelegt, ohne Änderung der Straßenverkehrsregeln

Fazit

Die Grünen fordern im Rahmen der geplanten Cannabislegalisierung in Deutschland eine Erhöhung des THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Sie argumentieren, dass der aktuelle Grenzwert unterhalb der Grenze für Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit liege und das Straßenverkehrsrecht nicht als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumenten dienen solle. Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich den Entwurf zur Cannabislegalisierung zur Anhörung von Ländern und Verbänden weitergeleitet, ohne die derzeitigen Regeln im Straßenverkehr zu ändern.

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