Köln () – Der Steuerexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Martin Beznoska, hält eine Abschaffung des Ehegattensplittings für verfassungsrechtlich nicht möglich. “Als mögliche Reform steht aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eine Begrenzung des Ehegattensplittings zur Verfügung und keine vollständige Abschaffung”, sagte Beznoska der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe).
Auch unter Anreiz-Gesichtspunkten bringe eine Abschaffung wenig: “Die zu erwartenden zusätzlichen Arbeitsanreize einer solchen Begrenzung sind eher gering. Weitere Hindernisse wie die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn nur maximal ein Minijob aufgenommen wird, oder zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind dann weiterhin vorhanden.” Beznoska verteidigte das Splitting als effiziente Form der Besteuerung: “Viele Ehepaare, insbesondere mit kleineren Kindern, leben aus einem Topf, in dem alles erwirtschaftete Einkommen des Paares auch beiden Partnern zur Verfügung steht – unabhängig davon, wer dies erwirtschaftet hat. In diesem Fall ist das Ehegattensplitting das effizientere Besteuerungssystem, da es die Aufteilung zwischen Erwerbs- und Heimarbeit nicht verzerrt.”
Gleichwohl sollten beide Partner ihre Qualifikation erhalten und sich nicht darauf verlassen, dass die Ehe halte.
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Zusammenfassung
- Steuerexperte Martin Beznoska hält Abschaffung des Ehegattensplittings für verfassungsrechtlich nicht möglich.
- Eine Begrenzung des Ehegattensplittings ist aus verfassungsrechtlichen Gründen möglich.
- Abschaffung hätte wenig zusätzliche Arbeitsanreize und weitere Hindernisse wie kostenlose Mitversicherung und zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten bestehen weiterhin.
- Beznoska verteidigt das Splitting als effiziente Form der Besteuerung, insbesondere für Ehepaare mit kleineren Kindern.
- Partner sollten dennoch ihre Qualifikation erhalten und sich nicht auf die Ehe verlassen.
Fazit
Der Steuerexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Martin Beznoska, ist der Ansicht, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Begrenzung wäre jedoch denkbar. Beznoska verteidigte das Splitting als effiziente Form der Besteuerung.