Laumann vor Bundestagsabstimmung zur Sterbehilfe besorgt

() – NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich vor der Abstimmung im über die beiden Vorschläge zur Sterbehilfe besorgt darüber geäußert, dass diese zu weitreichend sein könnten. Es obliege dem Bundestag, den richtigen Weg zu finden, mit dem einerseits die autonome Entscheidung über eine Beendigung des eigenen Lebens gewährleistet werde und andererseits Sorge dafür getragen werde, dass eine nicht von freiem Willen getragene Umsetzung von Sterbewünschen verhindert wird, sagte Laumann der “Rheinischen Post”.


“Meiner Meinung nach müssen wir aber bei jeder Regelung aufpassen, dass Selbsttötung nicht als gesellschaftlich normal angesehen wird und es müssen Regelungen getroffen werden, die verhindern, dass eine Selbsttötung nur aus einer temporären Verzweiflung erfolgt”, sagte der NRW-Gesundheitsminister. “Ich glaube nicht, dass das Strafrecht für diesen Zweck ein besonders geeignetes ist.” Der assistierte Suizid betrifft nach Aussagen Laumanns die palliative Versorgung jedoch nur mittelbar, da niemand verpflichtet werden könne, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten und mit palliativer Versorgung ein anderes Ziel als mit Selbsttötung verfolgt werde. “Allerdings werden Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung mit Todeswünschen und auch dem Wunsch nach Suizidhilfe von schwerstkranken immer wieder konfrontiert. In den allermeisten Fällen kann diesen Menschen in der palliativen Begleitung ein alternativer Weg aufgezeigt werden.”

Diese Anstrengungen müssen Laumann zufolge beibehalten und verstärkt werden. “Sollte der assistierte Suizid aber gemäß des einen oder anderen Vorschlags geregelt werden, wäre es wichtig, die Mitarbeiter in der Palliativversorgung über die neuen Regelungen zu informieren und vor dem Hintergrund ihres palliativen Auftrags Schulungen zum Umgang mit Suizidwünschen von Patienten anzubieten”, forderte der CDU-Politiker. “Insbesondere muss eine Situation verhindert werden, in der sich hochbetagte oder pflegebedürftige Menschen angesichts geregelter Formen der Suizidbeihilfe einem indirekten oder unausgesprochenen Druck ausgesetzt sehen, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um nicht länger `zur Last zu fallen`.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Karl-Josef Laumann

Laumann vor Bundestagsabstimmung zur Sterbehilfe besorgt

Zusammenfassung

– Der NRW-Gesundheitsminister, Karl-Josef Laumann, äußert Sorge über möglicherweise zu weitreichende Sterbehilfe-Vorschläge.
– Laumann betont, dass der Bundestag den richtigen Weg für die autonome Lebensbeendigung finden muss, aber auch verhindern muss, dass unfreie Umsetzung von Sterbewünschen erfolgt.
– Selbsttötung darf nicht als gesellschaftlich normal angesehen werden und Regelungen müssen verhindern, dass Selbsttötung aus temporärer Verzweiflung geschieht.
– Assistierter Suizid betrifft die palliative Versorgung nur indirekt und niemand kann zur Hilfe zur Selbsttötung gezwungen werden.
– Bereitschaft zur Unterstützung bei Suizid besteht häufig bei schwerstkranken Patienten, aber in den meisten Fällen kann palliative Betreuung alternative Wege aufzeigen.
– Laumann betont die Notwendigkeit, die Anstrengungen in der Palliativversorgung verstärken zu müssen.
– Sollte assistierter Suizid geregelt werden, ist es essentiell, das medizinische Personal zu informieren und Schulungen im Umgang mit Suizidwünschen von Patienten anzubieten.
– Insbesondere muss vermieden werden, dass alte oder pflegebedürftige Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um nicht zur Last zu fallen.

Fazit

Vor der Abstimmung im Bundestag über Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe zeigt sich der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann besorgt, dass diese zu umfassend sein könnten. Er warnte davor, dass Suizid gesellschaftlich normalisiert werden könnte und betonte die Notwendigkeit, ungewollte Umsetzungen von Sterbewünschen zu verhindern. Laumann glaubt, dass das aktuelle Strafrecht kein gutes Instrument zur Regelung dieser Fragen ist. Trotzdem sieht er auch, dass der Hospiz- und Palliativversorgung regelmäßig mit Todeswünschen konfrontiert sind und mahnt daher entsprechende Schulungen an. Ferner unterstrich er, Druck auf Menschen wegen ihrer Pflegebedürftigkeit solle vermieden werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH