Paritätischer Gesamtverband lehnt Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab

() – Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die beiden interfraktionellen Gesetzentwürfe von Abgeordneten des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Sterbehilfe. In einem Brief an die Parlamentarier bemängelt der Verband, beide Entwürfe seien “für eine notwendige, umfassende Neuregelung ungeeignet”, wie der “Spiegel” berichtet.


Personen mit Suizidabsichten würden dadurch nicht ausreichend vor “privatwirtschaftlichen Profitinteressen Einzelner” geschützt – unter anderem, weil es zu wenig Vorgaben für profitorientierte Suizidhilfe-Angebote gebe. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 grundsätzlich ein auf selbstbestimmtes Sterben bekräftigt hat, will der in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Neuregelung der Sterbehilfe beschließen. Zwei interfraktionelle Gruppen haben dazu Entwürfe eingebracht. Einer sieht dabei vor, die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder ins Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen, unter bestimmten Voraussetzungen aber zu erlauben.

Der Paritätische Gesamtverband hält eine Regelung aber nur außerhalb des StGB für sinnvoll und kritisiert auch, dass im Entwurf Maßnahmen zum Aufbau staatlicher Unterstützungsstrukturen in der Sterbehilfe fehlten.

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Paritätischer Gesamtverband lehnt Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab

Zusammenfassung

  • Der Paritätische Gesamtverband kritisiert zwei Gesetzentwürfe des Deutschen Bundestags zur Sterbehilfe.
  • Die Entwürfe werden als ungeeignet für eine notwendige, umfassende Neuregelung angesehen.
  • Es gibt Befürchtungen, dass Personen mit Suizidabsichten durch die Entwürfe nicht ausreichend vor privaten Profitinteressen geschützt sind.
  • Der Hauptkritikpunkt ist das Fehlen von Vorgaben für profitgeleitete Sterbehilfe-Angebote.
  • Einer der Entwürfe beinhaltet die Wiederaufnahme der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in das Strafgesetzbuch, unter bestimmten Voraussetzungen würde diese jedoch erlaubt.
  • Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes sollte die Sterbehilfe außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden.
  • Kritisiert wird zudem das Fehlen von Maßnahmen zum Aufbau staatlicher Unterstützungsstrukturen in der Sterbehilfe in den Entwürfen.

Fazit

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert zwei Gesetzentwürfe des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Sterbehilfe. Der Verband bemängelt, dass beide Entwürfe für eine umfassende Neuregelung ungeeignet seien und Personen mit Suizidabsichten nicht hinreichend vor profitorientierten Suizidhilfe-Angeboten schützen würden. Zudem fehlen Maßnahmen zur Errichtung staatlicher Unterstützungsstrukturen in der Sterbehilfe. Der Verband hält eine Regelung der Sterbehilfe außerhalb des Strafgesetzbuches für sinnvoll.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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