CDU-Abgeordneter zieht wegen GEG vor Verfassungsgericht

() – Aus den Reihen der Union gibt es Bestrebungen, das umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht auszubremsen. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann kündigte am Donnerstag an, in eine einstweilige Verfügung beantragen zu wollen.


Demnach soll dem untersagt werden, die abschließende Beratung und Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchzuführen, ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens soll das Gericht zudem feststellen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das GEG “massiv” seine Rechte als Abgeordneter auf “gleichberechtigte Teilhabe” an der parlamentarischen Willensbildung verletze. “Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren”, sagte der frühere Berliner Justizsenator. “Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern.”

Die Regierungsfraktionen wollen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch in der kommenden Woche verabschieden, obwohl vor Freitag kein ausformulierter Gesetzentwurf erwartet wird. Die Ampelparteien hatten sich zuletzt auf umfangreiche Änderungen des in erster Lesung eingebrachten Gesetzestextes verständigt.

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Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht

CDU-Abgeordneter zieht wegen GEG vor Verfassungsgericht

Zusammenfassung

– Aus den Reihen der Union kommen Bestrebungen, das umstrittene Heizungsgesetz auszubremsen.
– Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann plant, eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
– Das Ziel ist, dem Bundestag die Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu untersagen, falls der Gesetzentwurf nicht 14 Tage vorher den Abgeordneten vorliegt.
– Heilmann geht es nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das parlamentarische Verfahren.
– Ein Verfassungsrechtler sieht geringe Erfolgsaussichten für Heilmanns Klage.
– Die Regierungsfraktionen planen, das GEG in der kommenden Woche zu verabschieden, trotz der fehlenden eines Gesetzentwurfs bis Freitag.
– Die Ampelkoalition hat umfangreiche Änderungen an dem Gesetzestext vorgenommen.

Fazit

Die Union versucht, das Heizungsgesetz der Ampelkoalition mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann möchte eine einstweilige Verfügung beantragen, um die abschließende Beratung und Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu verhindern, wenn der Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich vorliegt. Heilmann kritisiert die verkürzten Beratungen und wirft der vor, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen und seine Rechte zu verletzen. Gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes hat Heilmann jedoch keine Einwände. Die Erfolgsaussichten seiner Klage sind laut einem Verfassungsrechtler jedoch gering.

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