EU-Kommission legt Vorschlag für digitalen Euro vor

Brüssel () – Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen digitalen Euro vorgelegt. Diesen könnte dann die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben, teilte die Kommission am Mittwoch mit.


Dazu brachte sie zwei sich unterstützende Maßnahmenpakete auf den Weg: Diese sollen dafür sorgen, dass die Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen. Dabei handelt es sich erstens um einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, der die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen soll, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt. Zweitens schlägt die Kommission die Schaffung eines Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen vor: Dadurch soll eine zusätzliche Option geschaffen werden. Wie das Bargeld gäbe es demnach auch den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen.

Er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürger und Unternehmen könnten dann im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen. Dabei würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen, d. h. Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet werden, auch in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen.

Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der für die Nutzer bei Offline-Zahlungen “in besonders hohem Maße” gewährleistet, so die EU-Kommission: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten abheben. Niemand könnte sehen, was bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden, hieß es. Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden, wenn die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für die Annahme von Zahlungen in digitalem Euro unverhältnismäßig wären. Der Vorschlag von Mittwoch enthält den Rechtsrahmen und die wesentlichen Elemente hinsichtlich des digitalen Euro.

Dadurch würde die Europäische Zentralbank – nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – in die Lage versetzt, schließlich einen digitalen Euro einzuführen, der weithin nutzbar und verfügbar ist. Es obliege der EZB zu entscheiden, ob und wann sie den digitalen Euro ausgibt. Dieses wird der Brüsseler Behörde zufolge “erhebliche weitere technische Arbeit” seitens der EZB erfordern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euromünze

EU-Kommission legt Vorschlag für digitalen Euro vor

Zusammenfassung

  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, einen rechtlichen Rahmen für einen digitalen Euro zu schaffen.
  • Die Europäische Zentralbank könnte diesem Vorschlag zufolge in Zukunft eine digitale Form von Euro als Ergänzung zum Bargeld ausgeben.
  • Die EU-Kommission hat zwei Maßnahmenpakete eingeführt, mit denen die Bürger zwischen Barzahlung und digitaler Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen.
  • Die Kommission schlägt vor, dass ein digitaler Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen existieren sollte, als zusätzliche Option neben bestehenden privaten Zahlungsmitteln.
  • Ein digitaler Euro würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren, die sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen verwendet werden kann.
  • Die EU-Kommission betont, dass digitale Zahlungen weniger persönliche Daten offenlegen würden als aktuelle Kartenzahlungen und der Datenschutz besonders hoch wäre.
  • Händler im Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, es sei denn, sie sind sehr kleine Händler und die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur wären unverhältnismäßig.
  • Durch diesen Vorschlag würde die Europäische Zentralbank in die Lage versetzt, einen digitalen Euro einzuführen, der weithin nutzbar und verfügbar ist.
  • Es liegt letztendlich bei der EZB zu entscheiden, ob und wann sie den digitalen Euro ausgibt.

Fazit

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung eines digitalen Euro vorgelegt. Sie schlägt zwei Maßnahmenpakete vor, die Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten und einen rechtlichen Rahmen für einen digitalen Euro schaffen sollen. Damit würde eine zusätzliche Zahlungsoption eingeführt, die neben Bargeld und privaten Zahlungsmitteln existieren würde. Der digitale Euro würde wie eine digitale Brieftasche funktionieren und sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen verfügbar sein. Bei Offline-Zahlungen wäre der Datenschutz besonders hoch, da weniger personenbezogene Daten preisgegeben werden müssten. Der Vorschlag enthält der Brüsseler Behörde zufolge “erhebliche weitere technische Arbeit” seitens der EZB.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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