München () – Im Betrugsprozess um den Abgasskandal bei Audi ist der frühere Konzernchef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Nach einem Geständnis im Prozess sprach das Landgericht München II Stadler am Dienstag schuldig.
Im Rahmen eines Deals hatte das Gericht dem Angeklagten zuvor bereits die Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt, verbunden mit der Zahlung hoher Bewährungsauflagen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vorschlag ebenfalls zugestimmt. Konkret ging es in dem Prozess, der seit September 2020 lief, darum, dass Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgassteuerungssoftware auf den Markt gebracht worden sein sollen. Stadler wurde vorgeworfen, den Absatz von betroffenen Fahrzeugen zu spät gestoppt zu haben.
Er hatte die Betrugsvorwürfe vor seinem Geständnis jahrelang bestritten. Neben Stadler waren in dem Verfahren noch zwei weitere Personen angeklagt, die ebenfalls zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt wurden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Landgericht München II |
Zusammenfassung
- Früherer Audi-Konzernchef Rupert Stadler zu Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt
- Landgericht München II sprach Stadler nach Geständnis im Betrugsprozess um Abgasskandal schuldig
- Gericht stellte Bewährungsstrafe in Aussicht, verbunden mit Zahlung hoher Bewährungsauflagen
- Staatsanwaltschaft stimmte Vorschlag zu
- Prozess betraf Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgassteuerungssoftware
- Stadler wurde vorgeworfen, Absatz betroffener Fahrzeuge zu spät gestoppt zu haben
- Zwei weitere Personen ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt
Fazit
Der ehemalige Audi-Konzernchef Rupert Stadler ist im Betrugsprozess um den Abgasskandal zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach Stadler schuldig, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte. Ihm wurde vorgeworfen, den Absatz von Fahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerungssoftware zu spät gestoppt zu haben. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt.
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