Cum-Ex-Schlüsselfigur zu weiterer Freiheitsstrafe verurteilt

– Mutmaßliche Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, Hanno B., zu weiterer langer Haftstrafe verurteilt.
– Landgericht spricht ihn wegen Steuerhinterziehung schuldig.
– Strafmaß beträgt insgesamt acht Jahre und drei Monate.
– Gericht bleibt etwas unter Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre beantragt hatte.
– Hanno B. gilt als führender Initiator sogenannter Cum-Ex-Transaktionen.
– Bundesgerichtshof wertete Geschäftsmodell im Jahr 2021 als Straftat.
– Ermittlungen gegen die Praxis von und Investoren laufen seit mehr als zehn Jahren.
– Erste Prozesse begannen 2020, mehrere endeten bereits mit Schuldsprüchen.
– Landgericht verurteilte Hanno B. Ende 2022 in anderem Cum-Ex-Verfahren zu acht Jahren Freiheitsstrafe.
– Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch nicht rechtskräftig.

Wiesbaden () – Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ist die mutmaßliche Schlüsselfigur Hanno B. zu einer weiteren langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden sprach ihn am Dienstag wegen Steuerhinterziehung schuldig.


Insgesamt beträgt das Strafmaß acht Jahre und drei Monate. Das Gericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren beantragt hatte. B. gilt als ein führender Initiator sogenannter Cum-Ex-Transaktionen – er soll Akteure in der Finanzindustrie zu dem Modell beraten haben. Der Bundesgerichtshof hatte das Geschäftsmodell im Jahr 2021 als Straftat gewertet. Seit mehr als zehn Jahren laufen die Ermittlungen gegen die Praxis von Banken und Investoren, sich eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten zu lassen. Bundesweit gibt es zahlreiche Verfahren. Die ersten Prozesse begannen 2020, mehrere endeten bereits mit Schuldsprüchen – auch gegen B. selbst. Das Landgericht Bonn hatte ihn in einem anderen Cum-Ex-Verfahren Ende 2022 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der ehemalige Steueranwalt hatte daraufhin angekündigt, in Revision zu gehen. Auch das Urteil des Landgerichts Wiesbaden ist noch nicht rechtskräftig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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