Wissing offen für höhere THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

() – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ist nun doch bereit, im Rahmen der geplanten Legalisierung von Cannabis die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gegenwärtig werde die Einrichtung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe mit Experten aus , und vorbereitet, die sich mit der Untersuchung und Ermittlung eines Grenzwertes befassen solle, bestätigte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums dem “Redaktionsnetzwerk ” (Donnerstagausgabe).


Nach Informationen des RND hatten zuvor das Gesundheitsministerium und Vertreter der Koalitionsfraktionen darauf gedrungen, angepasste Grenzwerte in das Gesetz zur Cannabislegalisierung aufzunehmen. Andernfalls werde die Freigabe “durch die Hintertür torpediert”, hieß es. Autofahrer, die in Deutschland Cannabis konsumieren, müssen derzeit damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Grund sind die extrem niedrigen THC Werte, die Betroffene höchstens im Blut haben dürfen: 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum sind derzeit maximal erlaubt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Marihuana

Wissing offen für höhere THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Zusammenfassung

  • Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bereit, THC-Grenzwerte im Straßenverkehr zu überprüfen und anzupassen
  • Einrichtung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr geplant
  • Gesundheitsministerium und Vertreter der Koalitionsfraktionen drängen auf angepasste Grenzwerte im Gesetz zur Cannabislegalisierung
  • Derzeit maximal erlaubter THC-Wert: 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum

Fazit

Bundesverkehrsminister Volker Wissing zeigt sich bereit, die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis zu überprüfen und eventuell anzupassen. Eine Arbeitsgruppe aus Experten verschiedener Bereiche soll diesbezüglich eingerichtet werden. Bisher droht deutschen Autofahrern, die Cannabis konsumieren, der Führerscheinentzug aufgrund der niedrigen maximal erlaubten THC-Werte von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH