Bundesdatenschützer sieht Fortschritte bei Wärmeplanungsgesetz

– Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber sieht Fortschritte beim geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
– Ziel: bestehende und künftige Wärmeenergienetze optimieren, gleichzeitig gerecht werden
– Identifizierbarkeit einzelner Haushalte ausschließen durch gebäudescharfe Erfassung nur bei Mehrfamilienhäusern und straßenabschnittsscharfe Erfassung ab zwei Einfamilienhäusern

() – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) sieht Fortschritte beim geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. “Wir sehen, dass unsere bisherige Beratung aufgegriffen wurde”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).


Das Ziel müsse sein, die bestehenden und künftigen Wärmeenergienetze zu optimieren und gleichzeitig dem Datenschutz gerecht zu werden. “Hierzu ist die Identifizierbarkeit einzelner Haushalte in den anfallenden Planungsdaten etwa dadurch auszuschließen, dass eine gebäudescharfe Erfassung nur bei Mehrfamilienhäusern erfolgt und eine straßenabschnittsscharfe Erfassung erst ab zwei Einfamilienhäusern stattfindet”, so Kelber.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizung

Bundesdatenschützer sieht Fortschritte bei Wärmeplanungsgesetz

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