Bundesdatenschützer gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

() – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich für den Verzicht auf eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus. “Ich bevorzuge eindeutig Quick Freeze”, sagte er dem “Handelsblatt”.


“Eine Zombie- lehne ich ab, und eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so ein Untoter, der jetzt mal begraben werden sollte.” Im vergangenen September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in enge Grenzen gesetzt, die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen aber für vertretbar erklärt. Praktisch angewendet wird die Vorratsdatenspeicherung hierzulande schon seit 13 Jahren nicht mehr. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) pocht auf die Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will ein Quick-Freeze-Verfahren, bei dem bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum “eingefroren” werden.

Bundesdatenschützer Kelber hält Quick Freeze für die “weniger eingriffsintensive” Variante. Es könne nicht darum gehen, “den Datenhaufen noch weiter zu vergrößern und alle unter Generalverdacht zu stellen”. Selbst wenn Daten vorlägen, dauere es zuweilen Monate oder Jahre, bis diese ausgewertet würden. “Das wäre der Bereich, in dem man besser werden muss.”

Kelber hält zudem eine “Überwachungsgesamtrechnung” für erforderlich. Denn Quick Freeze oder auch die dauerhafte Speicherung von IP-Adressen käme zur schon existierenden Überwachung hinzu. “Wenn wir wollen, dass die Bürger ihre Freiheitsrechte bewusst und unbewusst voll ausleben, dann darf die Politik nicht ein dauerndes Gefühl einer Überwachung entstehen lassen.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zwei Frauen mit (Archiv)

Bundesdatenschützer gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Zusammenfassung

– Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber spricht sich gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus.
– Kelber bevorzugt “Quick Freeze”-Verfahren, bei dem bei Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum “eingefroren” werden.
– Europäischer Gerichtshof setzte im September enge Grenzen für Telekommunikationsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten; anlasslose Speicherung von IP-Adressen aber vertretbar.
– Vorratsdatenspeicherung in Deutschland seit 13 Jahren praktisch nicht angewendet.
– Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) pocht auf IP-Adressen-Speicherung, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Quick-Freeze-Verfahren.
– Kelber hält Quick Freeze für weniger eingriffsintensive Variante, warnt vor Generalverdacht und benötigt besserer Auswertung vorhandener Daten.
– Kelber fordert “Überwachungsgesamtrechnung” zur Abwägung von Freiheitsrechten und Überwachung.

Fazit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus und bevorzugt stattdessen das Quick-Freeze-Verfahren. Letzteres friert bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum ein. Kelber hält dies für die weniger eingriffsintensive Variante, die nicht alle unter Generalverdacht stellt, und fordert eine “Überwachungsgesamtrechnung”, um das Gefühl einer dauernden Überwachung einzuschränken.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH