Paus will mehr Flexibilität für frischgebackene Eltern

  • Familienministerin Lisa Paus betont die Bedeutung von Flexibilität für .
  • Gesetzentwurf zur “Familienstartzeit” soll Partnern von Müttern zehn freie Tage nach der Geburt gewähren.
  • Anspruchsberechtigt sind nicht nur biologische Väter, sondern auch Partner von Müttern.
  • Alleinerziehende können eine Person benennen, die zehn Tage bei Lohnfortzahlung freinehmen kann, um nach der Geburt zu unterstützen.
  • Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und entspricht einer EU-Richtlinie.

Berlin () – Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht mehr Flexibilität für frischgebackene Eltern als “wichtig für die Fachkräftesicherung und die Lebenszufriedenheit von ” an. Fast die Hälfte der Eltern wollten eine verbesserte Vereinbarkeit und forderten, dass die sie dabei unterstütze, sagte sie den Sendern RTL/ntv.


Nach dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur “Familienstartzeit” sollen Partner von Müttern das Recht auf zehn freie Tage nach der Geburt bekommen. Anspruchsberechtigt sind nicht nur biologische Väter, sondern auch Partner von Müttern. Außerdem haben Alleinerziehende laut Entwurf das Recht, eine Person zu benennen, die 10 Tage bei Lohnfortzahlung freinehmen kann, um die Mutter nach der Geburt zu unterstützen. “Es ist mir ein besonderer Wunsch, gerade auch Alleinerziehende als Familie zu sehen”, sagte die Ministerin, die selbst alleinerziehende Mutter ist.

Alleinerziehende seien mit ihren besonderen Nöten und Schwierigkeiten lange nicht gesehen worden. Die Familienstartzeit sei kein Urlaub, sondern eine aufreibende Zeit mit durchwachten Nächten. “Dafür brauchen Mütter auch Unterstützung”, sagte Paus. Das Gesetz folge den bisherigen Regelungen, die auch beim Mutterschutz gelten.

“Das ist alles etabliert und deswegen gehe ich sehr stark davon aus, dass das reibungslos funktionieren wird”, so Paus. Mit der Umsetzung des erfüllt eine EU-Richtline. Laut Entwurf soll es am 1. Januar 2024 in Kraft treten, derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.

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Bildhinweis: Vater, Mutter, Kind

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