Krankgeschriebene Arbeitnehmer – was ist erlaubt und was nicht?

Grippe und Erkältungskrankheiten halten das Land in Atem und viele Arbeitnehmer müssen mit Husten, Schnupfen und das Bett hüten. Aber nicht jeder krankgeschriebene Arbeitnehmer muss im Bett bleiben, selbst wenn der Arzt ihm eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Eine weitläufige Meinung ist, dass jeder Krankgeschriebene zu Hause im Bett liegen muss. Das stimmt so allerdings nicht, denn nach der aktuellen Rechtsprechung hängen die zulässigen Tätigkeiten immer von der Art der Krankheit ab.

Einkaufen ist erlaubt

Selbst wenn der Kopf brummt und der Hals beim Schlucken schmerzt, ist ein unumgänglich, wenn der Kühlschrank leer ist. Aber was passiert, wenn der krankgeschriebene Arbeitnehmer in der Schlange an der Kasse auf seinen Chef trifft? Das ist zunächst einmal peinlich, aber wie reagiert der Chef, wenn der Angestellte im Supermarkt unterwegs ist? Einkaufen ist auch für krankgeschriebene Arbeitnehmer kein Problem. Sollte der Chef eine Abmahnung oder noch schlimmer eine Kündigung schreiben, hätte diese vor Gericht keinen Bestand. Auch der kranke Angestellte muss essen und trinken. Wer niemanden hat, der für ihn einkaufen kann, muss auch im Krankenstand in den Supermarkt gehen, um notwendige einzukaufen.

Krank, aber aktiv

Die Rechtsprechung sagt: Jeder krankgeschriebene Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird. Damit hat er alles zu unterlassen, was seine vollständige Genesung verzögern könnte. Zum Beispiel sollte niemand, der einen Bandscheibenvorfall hat, schwere Lasten tragen. Es hängt immer von der Krankheit ab, was alles erlaubt ist und was nicht. Als Grundsatz gilt dabei: Es ist alles erlaubt, was der Arzt gestattet. Vielfach ist mehr erlaubt, als die meisten Arbeitnehmer glauben. Oftmals wird zu einem Spaziergang geraten, denn die an der frischen Luft verzögert nur sehr selten die Genesung. Anders sieht es aber aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Knieoperation krankgeschrieben ist, aber trotzdem eine Wanderung macht.

Ist ein Besuch im Kino gestattet?

Geht der krankgeschriebene Arbeitnehmer ins und trifft dort seinen Chef, kann das böse Folgen haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Migräne vorliegt. Ist der Arbeitnehmer hingegen depressiv, kann ein Besuch im Kino hilfreich sein und für Ablenkung sorgen. Von einem Besuch in der Kneipe ist allerdings abzuraten, selbst bei depressiven Verstimmungen. Alkohol schwächt den Körper, was wiederum den Heilungsprozess verzögert. Wer krankgeschrieben ist und den Chef an der Theke trifft, hat schlechte Karten. Generell gilt, der krankgeschriebene Angestellte darf sogar einer Tätigkeit nachgehen, denn die Arbeitsunfähigkeit stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie ist lediglich eine Feststellung, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht in der Lage war, zu arbeiten.

Wer sich nicht ganz sicher ist, was er während der Krankschreibung darf und was nicht, sollte mit dem Arzt sprechen. Er kann am besten entscheiden, was die Heilung verzögern kann und was keinen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Wenn sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer genesungswidrig verhält, begeht er eine Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, arbeitsrechtlich Konsequenzen zu ziehen. Das kann eine Abmahnung und in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung sein.

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Bild: @ depositphotos.com / Aaron_Amat

Krankgeschriebene Arbeitnehmer – was ist erlaubt und was nicht?

Ulrike Dietz