Urteil wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung rechtskräftig

Urteil wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung rechtskräftig

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Justiz in Rhauderfehn

Rhauderfehn () – Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich gegen eine 65-jährige Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen.

Die Frau war zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Im Februar 2025 hatte die Angeklagte in ihrer Wohnung in Rhauderfehn mit einem Bekannten große Mengen konsumiert. Im Laufe der Nacht schlug sie dem Mann unvermittelt mit einer Weinflasche auf den Kopf und stach ihm mit einem Küchenmesser ins Gesicht.

Der Geschädigte erlitt eine tiefe Verletzung, konnte jedoch einen weiteren Angriff abwehren. Die Angeklagte informierte später die Rettungsleitstelle, wodurch der Mann gerettet werden konnte.

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte bereits zu Beginn des Alkoholkonsums damit rechnete, in einen Zustand erheblicher Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit zu geraten.

Daher erfolgte die Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Zudem hatte die Angeklagte im Dezember 2024 eine Nachbarin mit einem Messer bedroht.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Keine vollständigen Personennamen vorhanden.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, dts Nachrichtenagentur, Landgericht Aurich, 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich, Rettungsleitstelle

Wann ist das Ereignis passiert?

Februar 2025; Dezember 2024.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Rhauderfehn, Aurich

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat die zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine 65-Jährige aus Rhauderfehn wegen vorsätzlichen Vollrauschs nach einem Flaschen- und Messerangriff auf einen Bekannten sowie wegen der Bedrohung einer Nachbarin bestätigt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Gemeinsamer Konsum großer Mengen Alkohol mit einem Bekannten im Februar 2025 in ihrer Wohnung in Rhauderfehn
  • Unvermittelter Angriff auf den Bekannten mit einer Weinflasche und einem Küchenmesser
  • Bereits zu Beginn des Alkoholkonsums erwartete erhebliche Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit
  • Bedrohung einer Nachbarin mit einem Messer im Dezember 2024

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Tiefe Verletzung des Geschädigten
  • Rettung des Geschädigten durch die Benachrichtigung der Rettungsleitstelle
  • Verurteilung der Angeklagten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe
  • Verwerfung der Revision als unbegründet durch den Bundesgerichtshof
  • Rechtskraft des Urteils

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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