Oberlandesgericht Düsseldorf ordnet Auslieferungshaft nach Bulgarien an

Oberlandesgericht Düsseldorf ordnet Auslieferungshaft nach Bulgarien an

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Justiz in Düsseldorf

() – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28. Oktober auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 23. Oktober die Auslieferungshaft gegen zwei 19-jährige Staatsangehörige zum Zwecke ihrer Auslieferung an die bulgarische zur Strafverfolgung angeordnet. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit.

Die beiden in und Moers wohnhaften Personen sind am 23. Oktober in Duisburg festgenommen und nach richterlicher Vernehmung und Erlass einer Festhalteanordnung des Amtsgerichts Duisburg in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

Die Auslieferungsersuchen stützen sich auf Europäische Haftbefehle der Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia vom 23. Oktober, denen nationale Haftbefehle der Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia und Beschlüsse im Ermittlungsverfahren der Hauptstädtischen Direktion für Inneres zugrunde liegen. Die Verfolgten haben sich mit der Auslieferung im vereinfachten Verfahren nicht einverstanden erklärt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird daher zu gegebener Zeit nach Antrag durch die Generalstaatsanwaltschaft über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden, bevor die Generalstaatsanwaltschaft diese bewilligen kann.

Die Verfolgten unterliegen nach § 80 Abs. 1 IRG der Auslieferung.

Die Auslieferung soll nur mit der Maßgabe bewilligt werden, dass nach der Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion den Verfolgten auf ihren Wunsch eine Rücküberstellung nach zur Vollstreckung der Strafe angeboten wird. Die Tat weist einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat im Sinne des § 80 Abs.

1 Satz 1 Nr. 2 IRG auf, da sich sowohl der Tatort als auch der Erfolgsort in Bulgarien befinden.

Die Straftat, zu deren Verfolgung die Auslieferung erfolgen soll, ist auch auslieferungsfähig im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 81 IRG. Aufgrund der hohen Straferwartung besteht die Gefahr, dass die Verfolgten sich dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung durch Flucht entziehen.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Festnahme mit Handschellen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Keine vollständigen Personennamen im Artikel vorhanden.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Oberlandesgericht Düsseldorf, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, bulgarische Regierung, Amtsgericht Duisburg, Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia, Hauptstädtische Direktion für Inneres

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. Oktober

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Duisburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen zwei in Duisburg festgenommene 19-jährige Deutsche Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Bulgarien angeordnet, muss über die Zulässigkeit ihrer Auslieferung jedoch noch entscheiden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Europäische Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Sofia vom 23. Oktober auf Grundlage bulgarischer Haftbefehle und Ermittlungsbeschlüsse
  • Strafverfolgung wegen einer im Bericht nicht näher bezeichneten mutmaßlichen Straftat mit Tat- und Erfolgsort in Bulgarien
  • Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 23. Oktober auf Anordnung der Auslieferungshaft
  • Angenommene Fluchtgefahr aufgrund der hohen zu erwartenden Strafe

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein, im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anordnung der Auslieferungshaft gegen die beiden 19-Jährigen und Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt
  • Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung erforderlich, da beide einem vereinfachten Auslieferungsverfahren nicht zugestimmt haben
  • Bewilligung der Auslieferung durch die Generalstaatsanwaltschaft erst nach dieser gerichtlichen Entscheidung möglich
  • Auslieferung nur unter der Maßgabe vorgesehen, dass den Betroffenen nach rechtskräftiger Verurteilung auf Wunsch eine Rücküberstellung nach Deutschland zur Strafvollstreckung angeboten wird

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, das Oberlandesgericht Düsseldorf und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf teilen gemeinsam mit, dass gegen zwei 19-jährige Deutsche Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Bulgarien angeordnet wurde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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