Bericht: AfD meldete Datenschutzvorfall zu spät

Bericht: AfD meldete Datenschutzvorfall zu spät

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Politik in Berlin: Datenschutzvorfall bei Parteien

() – Die AfD hat die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte nach dem Hack ihrer Mail-Postfächer offenbar deutlich zu spät informiert. Die für Bundesparteien zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte teilte dem „Redaktionsnetzwerk “ mit, die habe ihr am Dienstag, dem 20. Oktober um 18:59 Uhr, einen Datenschutzvorfall gemeldet.

Der Hack war der AfD nach eigenen Angaben aber schon kurz nach dem Vorfall im September bekannt – lange vor der Veröffentlichung von rund 421.000 E-Mails und Zehntausenden weiteren Dateien im an diesem Montag. Zudem hatte die Partei bereits am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung behauptet, damals umgehend die Besitzer der Postfächer informiert zu haben, ebenso die Datenschutzbeauftragte. Verschickt wurde diese Mitteilung laut RND-Bericht um 16:51 Uhr, mehr als zwei Stunden, bevor überhaupt eine Meldung bei der Landesdatenschutzbeauftragten einging.

Auf Nachfrage des RND wollte die Partei den Widerspruch nicht kommentieren. Ein Parteisprecher sagte, dass das genau die Detailfragen seien, zu denen man sich nicht äußern wolle und könne. Über die Pressemitteilung vom Dienstag hinaus werde sich die AfD nicht äußern.

Ein Sprecher der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten teilte dem RND mit, komme es zu einem Datenschutzvorfall, seien Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet, die Verletzung des Schutzes personenbezogener innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden und unter Umständen auch die betroffenen Personen über den Vorfall zu informieren.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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AfD-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Berlin (dts Nachrichtenagentur), (Verfasser nicht angegeben), (Parteisprecher nicht namentlich genannt), (Sprecher der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten nicht namentlich genannt)

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Landesdatenschutzbeauftragte, Berliner Datenschutzbeauftragte, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Berliner Landesdatenschutzbeauftragte

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis (Meldung des Datenschutzvorfalls an die zuständige Datenschutzbehörde) fand am 20. Oktober statt, konkret um 18:59 Uhr (Dienstag, 20. Oktober).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die AfD soll ihre zuständige Berliner Landesdatenschutzbeauftragte nach dem Hack der Mail-Postfächer offenbar zu spät informiert haben, obwohl der Vorfall nach eigenen Angaben bereits im September bekannt war und die Veröffentlichung von rund 421.000 E-Mails später erfolgte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Nach eigenen Angaben im September bekannt gewordener Hack der Mail-Postfächer
  • Erst verspätete Meldung des Datenschutzvorfalls an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte am Dienstag, 20. Oktober, um 18:59 Uhr
  • Behauptete Mitteilung an die Postfachbesitzer laut Pressemitteilung am Dienstag um 16:51 Uhr, jedoch nach RND-Bericht offenbar Meldung an die Datenschutzbehörde erst deutlich später

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesdatenschutzbeauftragte informiert worden laut Artikel am 20. Oktober um 18:59 Uhr nach eigenen Angaben offenbar verspätet nach Hack der Mail-Postfächer
  • Parteien und RND fragten nach, AfD wollte den Widerspruch nicht kommentieren
  • AfD begründete Nicht-Kommentar mit dem Hinweis, dass man sich zu Detailfragen nicht äußern wolle und könne
  • Datenschutzbehörde verweist auf Pflicht zur Meldung eines Datenschutzvorfalls innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. Information der betroffenen Personen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mögliche Verletzung von Meldepflichten gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Risiko aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch die Datenschutzaufsicht
  • Möglicherweise verzögerte Information für betroffene Personen über den Datenvorfall
  • Erhöhte rechtliche und organisatorische Risiken für die Partei im Umgang mit Datenschutzpflichten
  • Mögliche Pflicht zur Nachbesserung von internen Prozessen zur Einhaltung von Datenschutzmeldefristen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Die zuständige Berliner Landesdatenschutzbeauftragte wird mit einer Stellungnahme gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert (u. a. zur Meldung am 20. Oktober um 18:59 Uhr).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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