Politik in Niedersachsen: AfD-Wahlklagen
Hannover () – Vier von den Kommunalwahlen in Niedersachsen ausgeschlossene AfD-Politiker haben bei der jeweiligen Kommune Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 13. September und in zwei Fällen auch der Stichwahl vom 27. September eingelegt.
Das bestätigte der Sprecher des AfD-Landesverbands Niedersachsen, Patrick Bauer, auf Anfrage der „Welt“. Einspruch sei eingelegt, nächste Instanz sei der Rat beziehungsweise der Kreistag, sagte Bauer. Bei Ablehnung folge der Gang vor das Verwaltungsgericht. In allen vier Fällen waren die AfD-Kandidaten von den zuständigen lokalen Wahlausschüssen wegen Zweifeln an der Verfassungstreue abgelehnt worden.
Betroffen sind die Landkreise Friesland und Lüneburg sowie die Städte Wilhelmshaven und Herzberg am Harz. In Friesland durfte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht zur Wahl stellen. In Lüneburg war der stellvertretende Landesvorsitzende Stephan Bothe betroffen, in Wilhelmshaven der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße und in Herzberg der Göttinger AfD-Kreisvorsitzende Justin Vogel.
Hintergrund war eine Neuregelung der niedersächsischen Wahlordnung aus dem Frühjahr. Demnach müssen Kandidaten für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese nicht Gewähr dafür bieten, „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten“.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Patrick Bauer, Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße, Justin Vogel
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, dts Nachrichtenagentur, Welt, Verwaltungsgericht, Rat, Kreistag, Landkreise Friesland, Landkreis Lüneburg, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Herzberg am Harz, Wahlausschüsse, Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße, Justin Vogel, Patrick Bauer, Göttinger AfD-Kreisvorsitzende, AfD-Landesverband Niedersachsen, AfD-Bundestagsabgeordnete, AfD-Landesvorsitzende, AfD-Kreisvorsitzende
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum: 13. September (Kommunalwahl) und 27. September (Stichwahl, in zwei Fällen).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover, Niedersachsen, Landkreis Friesland, Landkreis Lüneburg, Stadt Wilhelmshaven, Herzberg am Harz
Worum geht es in einem Satz?
Vier wegen Zweifeln an der Verfassungstreue von lokalen Wahlausschüssen bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen ausgeschlossene AfD-Politiker (Landkreise Friesland und Lüneburg sowie Städte Wilhelmshaven und Herzberg am Harz) legten Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen (inkl. teils der Stichwahl) ein; bei Ablehnung soll der Weg vor die Verwaltungsgerichte führen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Neuregelung der niedersächsischen Wahlordnung aus dem Frühjahr mit Überprüfung der Verfassungstreue von Kandidaten für Wahlbeamte bei Anhaltspunkten, dass sie nicht jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Informationen darüber, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Einsprüche reagiert haben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl wurden eingelegt
- Einsprüche betrafen auch in zwei Fällen die Stichwahl
- Nächste Instanz ist der Rat beziehungsweise der Kreistag
- Falls abgelehnt wird, folgt der Gang vor das Verwaltungsgericht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Der Text zitiert eine Stellungnahme von Patrick Bauer (Sprecher des AfD-Landesverbands Niedersachsen), der auf Anfrage der „Welt“ bestätigt, dass Einspruch gegen die Wahl eingelegt wurde.
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