Geplante Nachbeschriftung an Gräberanlage in Berlin-Pankow war keine Straftat

Geplante Nachbeschriftung an Gräberanlage in Berlin-Pankow war keine Straftat

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Panorama: Berlin-Niederschönhausen Friedhof

() – Die am 29. September festgestellten schwarzen Beschmierungen mehrerer Grabplatten auf einem Friedhof in Berlin-Niederschönhausen haben sich als geplante Nachbeschriftungsarbeiten einer Steinmetzfirma herausgestellt. Das teilte die Berlin am Freitag mit.

Die Verantwortlichen der Gräberanlage hatten ein Steinmetzunternehmen mit Nachbeschriftungsarbeiten beauftragt.

Für diese Arbeiten musste die Firma die Grabplatten mit schwarzer Farbe einstreichen. Somit liegt keine Straftat vor.

In der Erstmeldung am 30. September hieß es, Unbekannte hätten eine Gräberanlage in Niederschönhausen beschmiert.

Nach einem Hinweis hätten Einsatzkräfte gegen 15 Uhr mehrere mit schwarzer Farbe beschmierte Grabplatten eines Ehrenhaines für Verfolgte des Nationalsozialismus auf einem Friedhof an der Straße Am Bürgerpark festgestellt und die Beschädigungen dokumentiert. Wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung hatte der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt die weiteren Ermittlungen geführt.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Polizeiauto (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Keine Personen im Text genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei Berlin, dts Nachrichtenagentur, Polizei Berlin, Polizeilicher Staatsschutz, Landeskriminalamt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 29. September statt (die „am 29. September festgestellten“ Beschmierungen).

  • Erstmeldung: 30. September
  • Feststellung durch Einsatzkräfte: gegen 15 Uhr (am 30. September)

Wenn du nur ein Datum brauchst: 29. September.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin-Niederschönhausen (Friedhof, Straße „Am Bürgerpark“)

Worum geht es in einem Satz?

Die Polizei Berlin stellte klar, dass die am 29. September festgestellten schwarzen Beschmierungen von Grabplatten in Berlin-Niederschönhausen keine Straftat waren, sondern geplante Nachbeschriftungsarbeiten einer beauftragten Steinmetzfirma, bei denen die Grabplatten mit schwarzer Farbe eingestrichen werden mussten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Beauftragung eines Steinmetzunternehmens durch die Verantwortlichen der Gräberanlage mit Nachbeschriftungsarbeiten
  • Erfordernis, die Grabplatten für diese Arbeiten mit schwarzer Farbe einzustreichen
  • Zunächst als Beschmierung gewertete schwarze Nachbeschriftung stellte sich als geplante Arbeiten der Firma heraus

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Polizei Berlin hat mitgeteilt, dass es sich um geplante Nachbeschriftungsarbeiten einer Steinmetzfirma gehandelt hat
  • In der Erstmeldung vom 30. September war zunächst von Beschmierungen durch Unbekannte die Rede

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine Straftat liegt vor, da es sich um geplante Nachbeschriftungsarbeiten einer Steinmetzfirma handelt
  • Die schwarzen Beschmierungen sind Folge der ordnungsgemäß beauftragten und durchzuführenden Arbeiten zur Nachbeschriftung von Grabplatten
  • Das ursprüngliche Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf gemeinschädliche Sachbeschädigung hat sich damit sachlich erledigt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja – es wird eine Stellungnahme der Polizei Berlin zitiert („Das teilte die Polizei Berlin am Freitag mit.“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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