Panorama: Terrorermittlungen in Wien/Deutschland
Wien () – Der Sohn eines Führungsmitglieds der islamistischen Terrororganisation Hamas soll in einem von Ermittlern entdeckten Propagandavideo einen Anschlag in Deutschland oder Österreich angekündigt haben. Das berichtet der „Spiegel“. Der Anschlag sollte sich laut Bundesanwaltschaft gegen Israelis oder Juden richten und im vergangenen Herbst stattfinden, zum zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023.
In dem Videoclip, den der „Spiegel“ sichten konnte, kündigt ein mit einer Sturmhaube maskierter Mann an, der bewaffnete Widerstand werde eine Botschaft mit Blut an den verachtenswerten Verbrecher Benjamin Netanjahu senden, den Premierminister Israels. Der Vermummte droht in der Aufzeichnung mit Rache für Israels Genozid im Gazastreifen. Vor ihm liegen auf einem Tisch zwei Pistolen.
Die Bundesanwaltschaft wertet den Mitschnitt als vorab aufgezeichnetes Bekennervideo für einen verhinderten Terroranschlag. Den Ermittlungen zufolge soll es sich bei dem vermummten Sprecher um Mohammed A. handeln, einen in Deutschland geborenen und zuletzt in Großbritannien lebenden Sohn eines Mitglieds des Politbüros der Hamas. Das Politbüro ist das oberste Leitungsgremium der Terrororganisation. Das ungefähr viereinhalb Minuten lange Video soll laut den Ermittlungen im Sommer 2025 in Wien entstanden sein, wo sich A. damals aufgehalten habe.
Die Bundesanwaltschaft hat Anfang September sieben mutmaßliche Komplizen von A. vor dem Berliner Kammergericht angeklagt. Die Männer sollen Waffen und Munition für einen mutmaßlich geplanten Anschlag beschafft haben. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Kammergericht entscheiden. A. sitzt in Großbritannien in Untersuchungshaft und soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Sein Anwalt ließ eine Anfrage des „Spiegel“ unbeantwortet.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Benjamin Netanjahu, Mohammed A.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hamas, „Spiegel“, Bundesanwaltschaft, Berliner Kammergericht, Politbüro, Premierminister Benjamin Netanjahu, Israel, Juden, Deutschland, Österreich
Wann ist das Ereignis passiert?
- Zeitraum/Ereignisdatum (Ankündigung/Planung des Anschlags): „im vergangenen Herbst“ – zum zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls am 7. Oktober 2023 (also Herbst 2025, konkret um den 7. Oktober 2025).
- Entstehungszeitpunkt des Propagandavideos: „im Sommer 2025“ (in Wien).
- Anklage der mutmaßlichen Komplizen: „Anfang September“ (ohne Jahr genannt; aus dem Textkontext vermutlich September 2025).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wien, Deutschland (Berlin), Großbritannien, Österreich
Worum geht es in einem Satz?
Laut Spiegel soll der Sohn eines Hamas-Führungsmitglieds in einem von Ermittlern entdeckten Propagandavideo einen Terroranschlag gegen Israelis oder Juden in Deutschland bzw. Österreich angekündigt haben, der im vergangenen Herbst stattfinden sollte, wobei die Bundesanwaltschaft das Video als vorab aufgezeichnetes Bekennervideo für einen verhinderten Anschlagsversuch wertet.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Im vergangenen Herbst soll ein angekündigter Anschlag gegen Israelis oder Juden stattfinden (zweiter Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023)
- In einem im Sommer 2025 in Wien entstandenen Propagandavideo soll der Anschlag in Deutschland oder Österreich angekündigt worden sein
- Der Inhalt des Videos wird als vorab aufgezeichnetes Bekennervideo für einen verhinderten Terroranschlag gewertet
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Spiegel berichtet über die Ermittlungen und das gesichtete Propagandavideo
- Bundesanwaltschaft bewertet den Mitschnitt als vorab aufgezeichnetes Bekennervideo für einen verhinderten Terroranschlag
- Bundesanwaltschaft hat Anfang September sieben mutmaßliche Komplizen angeklagt
- Kammergericht muss über die Zulassung der Anklage entscheiden
- Anwalt von Mohammed A. ließ eine Anfrage des Spiegel unbeantwortet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anklage mutmaßlicher Komplizen vor dem Berliner Kammergericht
- Vorwürfe der Beschaffung von Waffen und Munition
- Strafrechtliche Bewertung als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- Entscheidung über die Zulassung der Anklage durch das Kammergericht
- Weiteres Vorgehen im Rahmen eines möglichen Terrorismus-Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft
- Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation
- Untersuchungshaft des Beschuldigten in Großbritannien
- Geplante Auslieferung nach Deutschland
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Es wird berichtet, dass der Anwalt des Beschuldigten eine Anfrage des „Spiegel“ unbeantwortet ließ.
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