Mehrere Verstöße bei Verkehrskontrollen in Oldenburg und im Ammerland

Mehrere Verstöße bei Verkehrskontrollen in Oldenburg und im Ammerland

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Panorama: Polizei Oldenburg bei Kontrollen

() – Bei Verkehrskontrollen hat die am Dienstag mehrere Verstöße festgestellt. Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland teilte mit, dass unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im , Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurden.

Gegen 22:50 Uhr kontrollierten im Bereich Langenhof in Bad Zwischenahn einen VW. Bei dem 32-jährigen Fahrer stellten die Beamten eine Alkoholbeeinflussung fest.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als einem Promille. Zudem ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln.

Dem 32-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Bereits gegen 13:20 Uhr fiel Polizeibeamten in der Huntestraße in Oldenburg ein E-Scooter auf, der augenscheinlich deutlich schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.

Gegen den Jugendlichen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Ebenfalls am Nachmittag kontrollierten Polizeibeamte am Jeddeloher Damm in Edewecht eine 31-jährige E-Scooter-Fahrerin.

Für das Fahrzeug bestand kein gültiger Versicherungsschutz. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Gegen 18:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Raschenstraße in Westerstede zwei E-Scooter-Fahrer im Alter von 24 und 23 Jahren.

Auch für diese Fahrzeuge bestand kein gültiger Versicherungsschutz. Gegen beide Fahrer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Polizei, Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland, Polizei, Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland, Polizei Oldenburg-Stadt / Ammerland

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag statt (genauere Datumsangabe: Nicht erwähnt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bad Zwischenahn (Bereich Langenhof), Oldenburg (Huntestraße), Edewecht (Jeddeloher Damm), Westerstede (Raschenstraße).

Worum geht es in einem Satz?

Die Polizei hat bei Verkehrskontrollen in Bad Zwischenahn, Oldenburg, Edewecht und Westerstede mehrere Verstöße festgestellt, darunter Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie fehlenden Versicherungsschutz bei Pkw und E-Scootern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Alkoholbeeinflussung mit Atemalkoholtest von mehr als einem Promille bei dem 32-jährigen Fahrer
Hinweise auf möglichen Konsum von Betäubungsmitteln beim 32-jährigen Fahrer
Fahren ohne Fahrerlaubnis beim 32-jährigen Fahrer
E-Scooter deutlich schneller als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei dem 16-jährigen Fahrer
fehlende erforderliche Fahrerlaubnis beim 16-jährigen Fahrer
kein gültiger Versicherungsschutz beim E-Scooter-Fahrzeug der 31-jährigen Fahrerin
kein gültiger Versicherungsschutz bei den E-Scootern der beiden Fahrer (24 und 23 Jahre)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Blutprobe entnommen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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