Erbschaften und Schenkungen in Wiesbaden
Wiesbaden () – Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. Im Jahr 2025 entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte. Das waren 142,5 Milliarden Euro, die die Finanzverwaltungen veranlagt haben. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden Euro.
In den östlichen Ländern und Berlin lebte Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Bevölkerung Deutschlands, ihr Anteil an dem Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen entsprach 5 Prozent. Somit lag das steuerlich berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen in den östlichen Ländern und Berlin mit knapp 500 Euro pro Kopf deutlich unter dem Wert in den westlichen Ländern. Dort wurden gut 2.100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den Finanzämtern veranlagt. Das war mehr als viermal so viel wie im Osten. Der gesamtdeutsche Schnitt lag im Jahr 2025 bei gut 1.800 Euro.
Die geringeren steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen wirken sich entsprechend auch auf die festgesetzte Steuer aus. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen entsprechend mit 20,4 Milliarden Euro 95 Prozent in den westlichen Bundesländern an. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 1,0 Milliarden Euro (5 Prozent). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Aufgrund von späteren Zahlungsflüssen, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG entspricht die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres, so Destatis.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine Personen mit vollständigem Namen im Artikel vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand im Jahr 2025 statt (u. a. „Im Jahr 2025 …“; außerdem: „Ende 2025“). Zusätzlich wird es als Mitteilung am Dienstag bezeichnet (ohne konkretes Datum).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden, Berlin, die westlichen Bundesländer (Westdeutschland), die östlichen Bundesländer (Ostdeutschland
Worum geht es in einem Satz?
Laut Destatis entfielen im Jahr 2025 bei Erbschaften und Schenkungen mit insgesamt 150,5 Mrd. Euro steuerlich berücksichtigtem Vermögen 95 % auf die westlichen Bundesländer (142,5 Mrd. Euro) und nur 5 % auf Ostdeutschland und Berlin (8,0 Mrd. Euro), wodurch auch die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer (21,4 Mrd. Euro) überwiegend im Westen anfiel.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Unterschiede zwischen Ost und West bei Erbschaften und Schenkungen, die sich in den steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen sowie der darauf festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer widerspiegeln
- Verteilung der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen auf westliche Bundesländer gegenüber östlichen Bundesländern und Berlin als Hintergrund der beschriebenen Abweichung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien im Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Höherer Anteil der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in den westlichen Bundesländern als in den östlichen Ländern und Berlin
- Deutlich geringerer Pro-Kopf-Wert der vererbten und verschenken Vermögen in den östlichen Ländern und Berlin im Vergleich zu den westlichen Ländern
- Entsprechender Rückgang des Anteils an festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in den östlichen Bundesländern und Berlin
- Größerer Anteil der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer in den westlichen Bundesländern im Vergleich zu den östlichen Bundesländern und Berlin
- Insgesamt andere regionale Verteilung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und damit der festgesetzten Steuerlasten
- Festgesetzte Steuer weicht aufgrund späterer Zahlungsflüsse, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen von den Steuereinnahmen des jeweiligen Berichtsjahres ab
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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