Panorama: Stielhandgranate am Hauptbahnhof Gelsenkirchen
Gelsenkirchen () – Die Bundespolizei hat am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine nachgemachte Stielhandgranate beschlagnahmt. Das teilten die Beamten aus Dortmund am Mittwoch mit.
Die Behörde kontrollierte am Dienstag einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen. Bei ihm fanden sie einen Gegenstand, der im ersten Moment nicht von einer echten Kriegswaffe zu unterscheiden war.
Gegen 22:10 Uhr überprüften die Beamten den 37-Jährigen und durchsuchten ihn im weiteren Verlauf.
Dabei entdeckten sie in seiner mitgeführten Tasche eine Stielhandgranate. Bei genauerer Betrachtung erkannten die Einsatzkräfte, dass es sich um einen ungefährlichen Nachbau handelte.
Die Beamten belehrten den Gelsenkirchener, der den Gegenstand lediglich als Geschenk bezeichnete.
Die Beamten beschlagnahmten die nachgemachte Stielhandgranate als Anscheinswaffe und entließen den Deutschen vor Ort. Der 37-Jährige muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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nachgemachte Stielhandgranate (Archiv), Polizei Dortmund via
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine vollständigen Personennamen im Artikel vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Polizei Dortmund, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum bzw. Zeitraum: Mittwoch (genaueres Datum nicht erwähnt), Kontrolle am Dienstag; Ereignis gegen 22:10 Uhr.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Gelsenkirchen (Gelsenkirchener Hauptbahnhof)
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Gelsenkirchener Hauptbahnhof bei der Kontrolle eines 37-Jährigen eine nachgemachte Stielhandgranate als Anscheinswaffe beschlagnahmt und ermittelt nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gegenstand wurde bei einer Kontrolle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zunächst als nicht von einer echten Kriegswaffe unterscheidbar erkannt
- Entdeckung einer Stielhandgranate in der mitgeführten Tasche bei der Durchsuchung eines 37-Jährigen
- Einordnung als ungefährlicher Nachbau erst bei genauerer Betrachtung nach der Kontrolle
- Angabe des 37-Jährigen, der Gegenstand sei ein Geschenk
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Politik
- Öffentlichkeit
- Medien
Welche Konsequenzen werden genannt?
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Beschlagnahme der nachgemachten Stielhandgranate als Anscheinswaffe
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Beamten „belehrten den Gelsenkirchener, der den Gegenstand lediglich als Geschenk bezeichnete.“
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