Harbarth mahnt Akzeptanz von Wählervotum in Sachsen-Anhalt an

Harbarth mahnt Akzeptanz von Wählervotum in Sachsen-Anhalt an

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Politik in Sachsen-Anhalt

() – Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat mit Blick auf die Landtagswahl in erklärt, dass das Wahlergebnis zu akzeptieren sei. „Es gibt in der Demokratie kein auf Wiederwahl“, sagte Harbarth dem Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren sagte Harbarth, zunächst müsse die Politik über einen Antrag entscheiden. Erst danach werde das Gericht gegebenenfalls die Rechtslage prüfen. Vorfestlegungen lehnte er ab.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnte er vor einem möglichen Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen. Sollte die Exekutive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eines Tages nicht mehr beachten, werde das Gericht dem „sicherlich nicht tatenlos zusehen“.

Mit Blick auf die der Verfassungsrichter sprach sich Harbarth gegen vorschnelle Änderungen aus. Die Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Eine Rückkehr zum früheren Verfahren, bei dem der Richterwahlausschuss über die Bundestags-Kandidaten allein entschied, sei zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, derzeit sehe er dafür aber „keine Notwendigkeit“. Die Debatte über Kandidaten müsse sachlich und maßvoll geführt werden. Für die wünsche er sich „Maß und Mitte“.

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Stephan Harbarth (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stephan Harbarth

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stephan Harbarth, Bundesverfassungsgericht, Land Sachsen-Anhalt, AfD, Bundesrat, Bundestag, Bundesverfassungsgerichts, Exekutive, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsrichter, Richterwahlausschuss, Podcast „Einspruch“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, dts Nachrichtenagentur, Politik

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Frankfurt am Main

Worum geht es in einem Satz?

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, betont im Hinblick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass Wahlergebnisse in der Demokratie akzeptiert werden müssen („kein Recht auf Wiederwahl“), lehnt Vorfestlegungen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ab und warnt vor einem Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Politik reagiert nicht direkt auf das Wahlergebnis oder die Aussagen von Harbarth
  • Öffentlichkeit nennt Harbarth als Reaktion auf den Umgang mit Gerichtsentscheidungen vor einem möglichen Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen
  • Medienbezug indirekt über den Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Das Wahlergebnis ist in der Demokratie zu akzeptieren
  • Es gibt kein Recht auf Wiederwahl
  • Vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren muss die Politik über einen Antrag entscheiden
  • Erst danach prüft das Gericht gegebenenfalls die Rechtslage
  • Vorfestlegungen werden abgelehnt
  • Ein möglicher Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen wird als Gefahr benannt
  • Sollte die Exekutive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr beachten, wird das Gericht darauf reagieren
  • Änderungen bei der Wahl der Verfassungsrichter sollen nicht vorschnell erfolgen
  • Die Debatte über Kandidaten soll sachlich und maßvoll geführt werden
  • Für die Zukunft wird Maß und Mitte gewünscht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Stephan Harbarth wird mit Stellungnahmen zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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