Verkehrssicherheit in Neu-Ulm
Neu-Ulm () – Der Landkreis Neu-Ulm stellt interessierten Kommunen Schilder bereit, die Verkehrsteilnehmer auf den vorgeschriebenen Überholabstand zu Radfahrern hinweisen sollen. Das teilte das Landratsamt Neu-Ulm mit.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand einhalten. Gerade auf Schutzstreifen werde dieser Abstand häufig unterschätzt: Die Streifen seien oft nur etwa 1,20 Meter breit und damit kein Überholkorridor für Autos.
Fahre ein Radfahrer in der Mitte des Schutzstreifens und orientiere sich ein Auto am Rand, blieben schnell nur rund 70 Zentimeter Abstand übrig.
Unvorhersehbare Ereignisse wie eine plötzlich geöffnete Autotür, Scherben auf dem Radweg, ein Schlagloch oder ein anderes Hindernis könnten dazu führen, dass Radfahrer spontan nach links ausweichen müssen. Ein größerer Überholabstand trage zudem dazu bei, dass sich Radfahrer im Straßenverkehr sicherer fühlen.
„Bei höheren Geschwindigkeiten oder größeren Fahrzeugen ist das Gefühl für Radfahrer besonders beklemmend“, sagte die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm, Esther Schmid. „Schon eine kleine Kursabweichung kann zur Kollision führen – und Radfahrer haben ohne schützende Knautschzone das Nachsehen.“
Die Schilder basieren auf der Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ der Stadt Neu-Ulm.
Sie werden den Kommunen übergeben und sollen schon bald für eine fast beiläufige Aufklärung im Straßenverkehr sorgen. Künftig werden in Bellenberg, Illertissen, Kellmünz, Roggenburg, Buch, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Senden, Vöhringen und Nersingen Hinweisschilder zu sehen sein.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Esther Schmid
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landkreis Neu-Ulm, Landratsamt Neu-Ulm, Stadt Neu-Ulm, Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm (Esther Schmid), Kommunen, Bellenberg, Illertissen, Kellmünz, Roggenburg, Buch, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Senden, Vöhringen, Nersingen
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Neu-Ulm (Landkreis Neu-Ulm), Bellenberg, Illertissen, Kellmünz, Roggenburg, Buch, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Senden, Vöhringen, Nersingen.
Worum geht es in einem Satz?
Der Landkreis Neu-Ulm stellt Kommunen Schilder bereit, die Autofahrer auf den vorgeschriebenen Überholabstand zu Radfahrern (innerorts 1,5 m, außerorts 2 m) hinweisen sollen, um besonders auf Schutzstreifen mehr Sicherheit zu schaffen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die häufig unterschätzte Einhaltung des vorgeschriebenen Überholabstands zu Radfahrern, insbesondere auf Schutzstreifen mit oft nur etwa 1,20 Meter Breite
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Interessierte Kommunen erhalten Schilder, um Verkehrsteilnehmer auf den vorgeschriebenen Überholabstand zu Radfahrern hinzuweisen
- Ziel ist eine Aufklärung im Straßenverkehr, damit sich Radfahrer sicherer fühlen
- Begründung zur Relevanz wird über Erfahrungen und Einschätzungen der Radverkehrsbeauftragten dargestellt
- Bezug auf die Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ der Stadt Neu-Ulm
- Es wird kommuniziert, dass die Schilder in mehreren Orten schon bald sichtbar sein sollen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und mindestens 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrern werden eingehalten
- Häufige Unterschätzung des Überholabstands auf Schutzstreifen wird verringert
- Beim Überholvorgang verbleibender Seitenabstand wird vergrößert und verbessert das Sicherheitsgefühl für Radfahrer
- Spontanes Ausweichen von Radfahrern aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird leichter kompensiert
- Das Risiko von gefährlichen Situationen und Kollisionen wird reduziert
- Radfahrer fühlen sich im Straßenverkehr sicherer, besonders bei höheren Geschwindigkeiten oder größeren Fahrzeugen
- Durch Hinweisschilder und Aufklärung steigt das Verständnis für das richtige Verhalten im Straßenverkehr
- Schutzmaßnahmen und bessere Überholbedingungen tragen dazu bei, dass Radfahrer weniger verletzlich sind
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Esther Schmid (Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm) wird mit einer Stellungnahme zitiert („Bei höheren Geschwindigkeiten …“).
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