Politik: Kommunalwahlen in Hannover
Hannover () – Die Grünen-Abgeordnete Nadja Weippert hat am 9. September im niedersächsischen Landtag für die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen geworben. Wie die Grünen-Fraktion im Landtag mitteilte, sieht der rot-grüne Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes auch vor, die Altersgrenze für das Hauptverwaltungsamt von 23 auf 18 Jahre zu senken.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Jugendliche künftig selbst die Einrichtung kommunaler Jugendbeteiligungsgremien beantragen können.
Zudem soll die Parität als Leitlinie in kommunalen Verwaltungsräten und Gesellschaften verankert und die Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden.
Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt ist ein Aufwendungsersatz für die Betreuung von Kindern und Angehörigen vorgesehen. Auch die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz soll ausdrücklich ermöglicht werden, wie die Fraktion weiter mitteilte.
Bei der Verteilung der Ausschusssitze und -vorsitze soll das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden.
Geändert werden sollen auch die Nachrückregelungen für Listen sowie die Wahl der Ortsvorsteher, über die künftig der Rat endgültig entscheiden soll.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nadja Weippert
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Wann ist das Ereignis passiert?
9. September (im niedersächsischen Landtag)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Niedersächsischer Landtag (Hannover), Hannover (dts Nachrichtenagentur)
Worum geht es in einem Satz?
Die Grünen-Abgeordnete Nadja Weippert hat am 9. September im niedersächsischen Landtag für eine Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen geworben und dabei einen rot-grünen Gesetzentwurf vorgestellt, der zudem u. a. das Mindestalter beim Hauptverwaltungsamt senkt, Jugendbeteiligung erleichtert, Parität sowie die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten stärkt und weitere Änderungen zu Ehrenamt, Videoteilnahme und kommunalen Wahl- bzw. Entscheidungsverfahren vorsieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Bewerbung im niedersächsischen Landtag am 9. September für die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen
- Gesetzentwurf der rot-grünen Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes
- Senkung der Altersgrenze für das Hauptverwaltungsamt von 23 auf 18 Jahre
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In dem Artikel wird keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen
- Senkung der Altersgrenze für das Hauptverwaltungsamt von 23 auf 18 Jahre
- Möglichkeit für Jugendliche, selbst Anträge zur Einrichtung kommunaler Jugendbeteiligungsgremien zu stellen
- Verankerung der Parität als Leitlinie in kommunalen Verwaltungsräten und Gesellschaften
- Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten
- Einführung eines Aufwendungsersatzes für die Betreuung von Kindern und Angehörigen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt
- ausdrückliche Ermöglichung der Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz
- Anwendung des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers bei der Verteilung von Ausschusssitzen und -vorsitzen
- Änderung der Nachrückregelungen für Listen
- Entscheidung über die Wahl der Ortsvorsteher künftig durch den Rat
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. Es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation im Wortlaut zitiert.
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