Seniorenbetrug in Börde: Falsche Polizeianrufe
Haldensleben () – Erneut haben falsche Polizeibeamte im Landkreis Börde zwei Seniorinnen um hohe Bargeldbeträge betrogen. Wie das Polizeirevier Börde mitteilte, forderte ein Anrufer bei einer 87-jährigen Frau aus Haldensleben 17.000 Euro, um eine angebliche Haft ihres Enkels abzuwenden.
Die Frau übergab das Geld nach dem Telefonat an zwei unbekannte Männer, die an ihrer Wohnanschrift erschienen waren.
In einem weiteren Fall rief eine angebliche Polizeibeamtin bei einer 79-jährigen Frau aus Oschersleben an. Sie behauptete, deren Tochter habe einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Kleinkind verletzt worden sei.
Für die Abwendung der Haft forderte die Anruferin 20.000 Euro. Nachdem ein vermeintlicher Polizeibeamter das Geld abgeholt hatte, verlangte die Betrügerin weitere 10.000 Euro.
Auch diesen Betrag übergab die Seniorin. Als ihre Tochter kurz darauf bei ihr erschien, flog der Schwindel auf.
Das Polizeirevier Börde wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft am Telefon Geld fordern, um angebliche Haftstrafen von Angehörigen abzuwenden.
Betroffene sollten das Telefongespräch beenden und umgehend den Angehörigen unter der ihnen bekannten Telefonnummer anrufen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ich kann in dem bereitgestellten Text keine vollständigen Namen von Personen erkennen. Es werden nur Personen ohne Namen erwähnt (z. B. „eine 87-jährige Frau“, „eine 79-jährige Frau“ und „das Polizeirevier Börde“).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizeirevier Börde, Polizei, Staatsanwaltschaft
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Haldensleben, Oschersleben, Landkreis Börde
Worum geht es in einem Satz?
Im Landkreis Börde haben Betrüger als falsche Polizeibeamte zwei Seniorinnen telefonisch und durch Geldübergaben getäuscht—einmal mit der Behauptung, eine angebliche Haft ihres Enkels abwenden zu müssen (17.000 Euro), und einmal mit der Behauptung eines Verkehrsunfalls durch die Tochter (insgesamt 30.000 Euro), woraufhin die Polizei darauf hinweist, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft am Telefon kein Geld für Haftstrafen anfordern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ein Anrufer forderte bei einer 87-jährigen Frau die Abwendung einer angeblichen Haft ihres Enkels gegen 17.000 Euro
- Ein angeblicher Polizeibeamter bzw eine angebliche Polizeibeamtin forderte bei einer 79-jährigen Frau die Abwendung einer angeblichen Haftstrafe wegen eines behaupteten Verkehrsunfalls mit Verletzung eines Kleinkinds gegen 20.000 Euro
- Nach der Abholung des Geldes verlangten die Betrüger im zweiten Fall weitere 10.000 Euro
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In dem Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Übergabe hoher Bargeldbeträge durch Seniorinnen an unbekannte Personen
- Finanzielle Schäden durch Betrug in mehreren Fällen
- Möglicher Verlust weiterer Geldforderungen nach erstem Betrag
- Verzögerung der Aufklärung durch das Ausbleiben rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit den Angehörigen
- Hinweis, dass Betroffene das Gespräch beenden und Angehörige selbst kontaktieren sollen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Das Polizeirevier Börde wird mit einer Warnung zitiert, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft am Telefon Geld fordern, um angebliche Haftstrafen von Angehörigen abzuwenden.
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