Justiz in Hamburg: Rechtsextremismus-Vorwürfe vor Gericht
Hamburg () – Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) erhoben. Das teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit.
Die beiden Beschuldigten sollen als Jugendliche mit Verantwortungsreife die LVW unterstützt haben. Diese Gruppierung hatte das Ziel, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen. Zu den geplanten Taten zählten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des linken politischen Spektrums.
Am 5. Januar 2025 sollen beide Beschuldigten zusammen mit anderen Mitgliedern der LVW versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln in Brand zu setzen. Den Ermittlern zufolge schlugen sie ein Fenster ein und versuchten, Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Einer der Beschuldigten sicherte das Geschehen ab, während der andere die Tat filmte. Letzterer befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, während der Haftbefehl gegen den zweiten Verdächtigen außer Vollzug gesetzt wurde.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Generalbundesanwalt, Karlsruhe, Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Staatsschutzsenat, Bundesanwaltschaft, dts Nachrichtenagentur
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Dienstag (genaueres Datum nicht erwähnt).
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Hamburg, Schmölln
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen zwei mutmaßliche jugendliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ erhoben, denen u. a. der versuchte Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln am 5. Januar 2025 vorgeworfen wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geplanter Brand- und Sprengstoffanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln am 5. Januar 2025, indem ein Fenster eingeschlagen und Pyrotechnik ins Gebäude geschossen werden sollte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Strafrechtliche Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg
- Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten
- Aussetzung des Haftbefehls gegen den zweiten Verdächtigen
- Fortsetzung der Ermittlungen und gerichtlichen Aufarbeitung gegen die mutmaßlichen Unterstützer
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zitiert: „Das teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit.“
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