Klingbeil plant Steuerentlastung von zehn Milliarden Euro

Klingbeil plant Steuerentlastung von zehn Milliarden Euro

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Steuerpolitik in Berlin: Reform ab 2028

() – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die durch eine zweistufige Steuerreform ab 2028 gegenüber 2026 um insgesamt rund zehn Milliarden entlasten. Das geht aus dem Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 2027 hervor, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert. Der Entwurf soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Entwurf sieht für Bund, Länder und Gemeinden konkret Steuermindereinnahmen von zunächst rund 1,5 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 5,6 Milliarden Euro. Die Entlastungswirkung für die Steuerzahler werde jedoch bei etwa zehn Milliarden Euro liegen, wenn man alle Maßnahmen zusammen nehme, so das Ministerium.

Geplant ist dem Entwurf zufolge, den Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 und 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Die zweite Progressionsstufe im Einkommensteuertarif wird bis zum zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht. Das Kindergeld soll von 259 auf 267 Euro 2027 und auf 272 Euro 2028 je Kind und Monat steigen. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro. Dadurch können für mehr Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, die Zuschläge auch beitragsfrei gestellt werden. Für Mini-Jobber sollen künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent bezahlen (bisher zwei Prozent).

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Singles) greifen. Eine „Superreichensteuer“ ab Einkommen von 280.000 Euro von 47 Prozent wird neu eingeführt. Der Gesetzentwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundesfinanzministerium (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Lars Klingbeil, Bundesfinanzministerium

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesfinanzministerium, Lars Klingbeil, SPD, Einkommensteuergesetz 2027, Bundeskabinett, Rheinische Post, Bundesfinanzminister, Bund, Länder, Gemeinden, Steuerzahler, Ministerium, Koalitionskompromiss

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: ab 2028 (Entlastungs-/Reformbeginn).
Zusätzlich genannt: Beschluss am Mittwoch (im Text ohne konkretes Kalenderdatum).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will ab 2028 mit einer zweistufigen Steuerreform Steuerzahler insgesamt um rund 10 Milliarden Euro entlasten, u.a. durch Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergelds sowie Änderungen bei Arbeitnehmerpauschbetrag und Zuschlägen, während die Gegenfinanzierung über höhere Steuern für hohe Einkommen (u.a. 45%-Reichensteuer ab 250.000 Euro und neue „Superreichensteuer“ ab 280.000 Euro) erfolgen soll und der Kabinettsbeschluss am Mittwoch geplant ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Koalitionskompromiss vom 2. Juli

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anhebung des Grundfreibetrags 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro
  • Abflachung der zweiten Progressionsstufe bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro
  • Erhöhung des Kindergelds auf 267 Euro 2027 und 272 Euro 2028 je Kind und Monat
  • Anhebung der Kinderfreibeträge
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags 2027 auf 1.430 Euro
  • Anhebung des maximal zulässigen Stundenlohns bei steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen von 50 auf 75 Euro
  • Ausweitung der beitragsfreien Möglichkeit für Zuschläge für mehr Arbeitnehmer mit Arbeit an Sonn- und Feiertagen
  • Erhöhung des Pauschalsteuersatzes für Mini-Jobber für Arbeitgeber von 2 Prozent auf 5 Prozent
  • Senkung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden beginnend mit zunächst rund 1,5 Milliarden Euro
  • Zunahme der Steuermindereinnahmen auf 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2028
  • Entlastungswirkung für Steuerzahler insgesamt von etwa zehn Milliarden Euro bei Zusammenfassung der Maßnahmen
  • Ausweitung einer Reichensteuer auf Einkommen ab 250.000 Euro für Singles mit 45 Prozent
  • Einführung einer Superreichensteuer ab 280.000 Euro mit 47 Prozent
  • Inkrafttreten der zweistufigen Steuerreform ab 2028 mit genannten Änderungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und das Bundesfinanzministerium werden mit Aussagen zur Steuerreform zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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