Berliner Polizeireform vor Verfassungsprüfung
Berlin () – Grüne und Linke haben gegen das neue Berliner Polizeigesetz einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das teilten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Abgeordnetenhaus am Freitag mit.
Die beiden Oppositionsfraktionen kritisieren die von CDU und SPD Ende 2025 beschlossene Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG).
Die neuen Befugnisse griffen in erheblicher Weise und mit hoher Streubreite in Grundrechte ein. Dazu zählen unter anderem die KI-gestützte Videoüberwachung, der Zugriff auf Smartphones mit Spähsoftware, die biometrische Auswertung öffentlich zugänglicher Bilder aus dem Internet sowie die Zusammenführung polizeilicher Datenbestände auf einer zentralen Analyseplattform.
Ein Einsatz von Software wie Palantir sei gesetzlich nicht ausgeschlossen.
Die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) erklärten, das Gesetz lasse klare Grenzen bei Datenerhebung und -verarbeitung vermissen und schaffe eine „Super-Datenbank“, die rechtsstaatliche Grenzen sprengen könne. Verfassungswidrige Polizeigesetze seien keine guten Polizeigesetze.
Der Anwalt David Werdermann, der den Normenkontrollantrag für die Fraktionen eingereicht hat, nannte unter anderem die Erlaubnis, Polizeidaten für das Training von KI-Systemen weiterzuverwenden, und die automatisierte Analyse des Verhaltens aller Personen im öffentlichen Raum als verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Normenkontrollantrag ist möglich, weil ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Quorum dafür stellt. Der Verfassungsgerichtshof muss nun prüfen, ob die Änderungen mit der Landesverfassung vereinbar sind.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Vasili Franco, Niklas Schrader, David Werdermann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Abgeordnetenhaus, Verfassungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof Berlin, Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Abgeordnetenhaus von Berlin
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Freitag statt. (Im Text steht außerdem: „Ende 2025“ wurde die Reform beschlossen.)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Grüne und Linke haben am Freitag einen Normenkontrollantrag gegen das Ende 2025 von CDU und SPD beschlossene neue Berliner Polizeigesetz beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, weil sie darin weitreichende Eingriffe in Grundrechte – etwa durch KI-Videoüberwachung, Smartphone-Zugriffe, biometrische Auswertung und zentrale Datenanalysen – sowie eine mögliche „Super-Datenbank“ und verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen sehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ende 2025 von CDU und SPD beschlossene Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) mit neuen polizeilichen Befugnissen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik Öffentlichkeit oder Medien im Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Eingriff in Grundrechte mit erheblicher Streubreite
- Verfassungsrechtliche Bedenken wegen fehlender klarer Grenzen bei Datenerhebung und Datenverarbeitung
- Schaffung einer zentralen Datengrundlage mit möglicher Überschreitung rechtsstaatlicher Grenzen
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit durch Erlaubnis zur Weiterverwendung von Polizeidaten zum Training von KI-Systemen
- Verfassungsrechtliche Bedenken wegen automatisierter Verhaltensanalyse von Personen im öffentlichen Raum
- Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Gesetzesänderungen mit der Landesverfassung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja – es werden Stellungnahmen der innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) sowie des Anwalts David Werdermann zitiert.
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