Urteil im sächsischen "Munitionsskandal" teilweise aufgehoben

Urteil im sächsischen "Munitionsskandal" teilweise aufgehoben

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Justiz in Sachsen: BGH-Entscheidung im Skandal

() – Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten sächsischen „Munitionsskandal“ auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft teilweise aufgehoben. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.

Ein Polizeibeamter und Schießtrainer des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes war zuvor wegen veruntreuender Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die gegen die Freisprüche von zwei weiteren Angeklagten, dem Kommandoführer und einem Einsatzbeamten, gerichteten Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Revision des verurteilten Polizeibeamten hat der Senat hingegen verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden hatten der Kommandoführer und der Schießtrainer im Jahr 2018 ein Schießtraining bei einem privaten Schießausbilder in organisiert. Der Schießtrainer überließ dem Ausbilder heimlich dienstliche Munition als Bezahlung.

Insgesamt wurden 7.000 Schuss Munition übergeben. Das Landgericht hatte den Schießtrainer nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, da der der Munition als dienstlich veranlasst angesehen wurde.

Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Schießtrainers auf, da die Begründung des Landgerichts Rechtsfehler aufwies.

Die heimliche Abgabe der Munition stellte sich nicht als dienstliche Tätigkeit dar. Das Landgericht muss die waffenrechtlichen Vorwürfe in einem zweiten Rechtsgang neu prüfen (Urteil vom 26. August 2026 – 5 StR 401/25).

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Bundesgerichtshof, Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, dts Nachrichtenagentur, Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Landgericht Dresden, Senat, Polizeibeamter, Mobiles Einsatzkommando, Landeskriminalamt Sachsen, Kommandoführer, Einsatzbeamter, Schießtrainer, Generalstaatsanwaltschaft, Schießausbilder, Privat, Land Mecklenburg-Vorpommern

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand im Jahr 2018 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Leipzig, Dresden, Mecklenburg-Vorpommern

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat im sächsischen „Munitionsskandal“-Verfahren das Urteil gegen einen Schießtrainer teilweise aufgehoben, weil dessen heimliche Abgabe dienstlicher Munition nicht als dienstliche Tätigkeit bewertet werden durfte, sodass das Landgericht Dresden die waffenrechtlichen Vorwürfe neu prüfen muss (Urteil vom 26. August 2026 – 5 StR 401/25).

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • im Jahr 2018 ein Schießtraining bei einem privaten Schießausbilder in Mecklenburg-Vorpommern organisiert
  • der Schießtrainer überließ dem Ausbilder heimlich dienstliche Munition als Bezahlung
  • insgesamt wurden 7.000 Schuss Munition übergeben

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Begründung einer Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof wegen Rechtsfehlern aufgehoben
Das Landgericht muss die waffenrechtlichen Vorwürfe im zweiten Rechtsgang neu prüfen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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