Landkreis Harz schränkt Wasserentnahme ein

Landkreis Harz schränkt Wasserentnahme ein

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Wasserknappheit im Harz: Entnahmebeschränkungen

Halberstadt () – Der Landkreis Harz untersagt ab Dienstag die Entnahme von aus oberirdischen Gewässern und schränkt die Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke ein. Das teilte der Landkreis am Montag mit.

Wegen geringer Niederschläge im ersten Halbjahr, vor allem im Harzvorland, seien die Wasserstände in Fließgewässern und im stark gesunken.

Nach Angaben des Landkreises lagen zum Stand 4. August 16 der 20 Pegel unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses. Nur einige Pegel im Oberharz und der Pegel unterhalb der Talsperren Zillierbach lägen knapp darüber.

Eine Trendumkehr sei nicht zu erwarten. Die Grundwasserpegel lägen ebenfalls alle unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte.

Untersagt ist die Oberflächenwasserentnahme mit technischen Hilfsmitteln.

Erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen, die Trinkwasserversorgung, Entnahmen mit unmittelbarer Rückleitung in das sowie Entnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis, die den Erhalt eines Mindestwasserabflusses oder Mindestwasserstandes sicherstellen. Die Grundwasserentnahme zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen ist in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten.

Ausgenommen sind gewerbliche Gartenbauflächen, Bewässerung in Gewächshäusern und landwirtschaftliche Beregnung mit wasserrechtlicher Erlaubnis.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Buß bis zu 50.000 geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises abrufbar.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Absperrhahn und Wasseruhr in einem Altbaukeller (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden keine vollständigen Namen von Personen im Artikel genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Landkreis Harz, dts Nachrichtenagentur, Landkreis (zuständige Behörde)

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand im Zeitraum ab Dienstag statt; die Mitteilung erfolgte am Montag (mit Bezug auf den 4. August 2016: „Stand 4. August 16“).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Halberstadt, Landkreis Harz (Harzvorland, Oberharz)

Worum geht es in einem Satz?

Der Landkreis Harz untersagt ab Dienstag die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und schränkt die Grundwasserentnahme für die Beregnung wegen stark gesunkener Wasserstände infolge geringer Niederschläge ein, wobei genaue Ausnahmen gelten und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Geringe Niederschläge im ersten Halbjahr, vor allem im Harzvorland
  • Stark gesunkene Wasserstände in Fließgewässern und im Grundwasser
  • Zum Stand 4. August 16 lagen 20 Pegel unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses
  • Grundwasserpegel unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Untersagung der Entnahme von Oberflächenwasser mit technischen Hilfsmitteln
  • Einschränkung der Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke
  • Verbot der Grundwasserentnahme zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
  • Ausnahmen für gewerbliche Gartenbauflächen, Bewässerung in Gewächshäusern sowie landwirtschaftliche Beregnung mit wasserrechtlicher Erlaubnis
  • Überwachung der Einhaltung durch die zuständige Behörde
  • Möglichkeit von Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen bis zu 50.000 Euro

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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