Politik in Berlin: Steuerregeln für Vereine
Berlin () – Das Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) plant, die Steuerfreibeträge für Vereine deutlich zu senken. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Ministerium.
Demnach soll es eine Änderung des Freibetrags für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen geben. Statt eines Freibetrags von 5.000 Euro soll es ab 2027 eine Freigrenze von 1.000 Euro geben, hieß es. Das soll rund 45 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen.
Auch die Freibeträge für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben sollen offenbar gestrichen werden. Bisher gilt hier ein Freibetrag von 45.000 Euro. Auch der Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll künftig entfallen, hieß es weiter. Das soll zusammen rund 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: |
Bundesfinanzministerium (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lars Klingbeil
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesfinanzministerium, Lars Klingbeil (SPD), Bild
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesfinanzministerium will unter Lars Klingbeil die Steuerfreibeträge für Vereine deutlich senken – u. a. von 5.000 Euro auf eine Freigrenze von 1.000 Euro ab 2027 sowie weitere Freibeträge streichen – mit erwarteten Steuermehreinnahmen von rund 345 Millionen Euro.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bild berichtet, dass das Bundesfinanzministerium die Steuerfreibeträge für Vereine deutlich senken will
- Im Text wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf diese Pläne beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
Steuerliche Mehrbelastung für Vereine aufgrund niedrigerer Steuerfreibeträge und Wegfall bzw. Reduzierung bisheriger Freibetragsregelungen
Weniger Spielraum für steuerbegünstigte Tätigkeiten und finanzielle Planbarkeit bei Vereinen
Erhöhte Einnahmen aus Steuern für den Staat aus den geplanten Änderungen
Mögliche höhere Abgabenlast bei Gewinnen aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben durch das Streichen entsprechender Freibeträge
Mögliche Steuermehrbelastung bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Entfallen des bisherigen Freibetrags
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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