Politik in Berlin: Tempo 30 an Schulwegen
Berlin () – Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus am Freitag mitteilte.
Die Richter folgten damit der Argumentation, dass der Schutz von Kindern Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen habe.
Der Senat hatte die Einrichtung von Tempo 30 unter anderem mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke und fehlende Rechtsgrundlagen abgelehnt. Das Gericht wies diese Begründung jedoch klar zurück und stellte fest, dass die Sicherheit von Schulkindern ein überragendes öffentliches Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der Senat die Maßnahme nicht ohne ausreichende Prüfung ablehnen dürfen.
Der Fraktionsvorsitzende Werner Graf kommentierte das Urteil als „großartigen Erfolg für den Schutz der Kinder“. Er forderte den Senat auf, alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge zu überprüfen und zu korrigieren. „Es braucht sichere Schulwege für alle Kinder“, erklärte Graf.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da eine Reihe weiterer Ablehnungen von Tempo 30 an Berliner Schulen nun auf dem Prüfstand stehen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tempo-30-Zone (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Werner Graf, Deutsche Umwelthilfe
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Verwaltungsgericht Berlin, rot-schwarzer Senat, Deutsche Umwelthilfe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berliner Abgeordnetenhaus, Senat, Werner Graf, Bezirke
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Das Datum bzw. der genaue Zeitraum, in dem das Ereignis stattfand, ist nicht erwähnt.
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Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat als rechtswidrig aufgehoben, weil der Schutz von Kindern Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen habe, und das Urteil könnte weitere Tempo-30-Ablehnungen an Berliner Schulen betreffen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen
- Ablehnung durch den rot-schwarzen Senat mit Verweis auf Zuständigkeit der Bezirke und fehlende Rechtsgrundlagen
- Argumentation der Deutschen Umwelthilfe bzw. des Gerichts, dass der Schutz von Kindern Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen haben muss
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Richter hätten die Begründung des Senats zurückgewiesen und die Sicherheit von Schulkindern als überragendes öffentliches Interesse bewertet
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommentierte das Urteil als „großartigen Erfolg“ für den Schutz der Kinder
- Werner Graf forderte den Senat auf, alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge zu überprüfen und zu korrigieren
- Das Urteil könnte dazu führen, dass weitere Ablehnungen von Tempo 30 an Berliner Schulen nun überprüft werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Tempo-30-Zonen an Schulwegen müssen erneut geprüft werden
- Bisher rechtswidrig abgelehnte Tempo-30-Anträge sollen korrigiert werden
- Weitere Ablehnungen von Tempo 30 an Berliner Schulen stehen künftig auf dem Prüfstand
- Der Schutz von Kindern gilt als überragendes öffentliches Interesse bei verkehrspolitischen Entscheidungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Der Fraktionsvorsitzende Werner Graf kommentierte das Urteil und forderte den Senat auf, alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge zu überprüfen und zu korrigieren („Es braucht sichere Schulwege für alle Kinder“, erklärte Graf).
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