Fallzahlen bei Sexualdelikten an Minderjährigen bleiben sehr hoch

Panorama: Sexualdelikte im Netz

Berlin () – Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild hervor, welches am Dienstag in Berlin von Bundesinnenminister (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt wurde.

Immer mehr Delikte werden demnach online begangen, darunter Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. So sind beispielsweise sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt mit 4.861 Fällen um 16,5 Prozent gegenüber 2024 gestiegen. Die vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion. Außerdem bietet die Fortentwicklung im Bereich der KI neue oder erleichterte Tatbegehungsmöglichkeiten: Reale Inhalte können ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neue Inhalte künstlich generiert werden.

Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 41.677 Fällen (-2,7 Prozent) auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert (11.515 Fälle; +19,9 Prozent). Minderjährige machen jeweils etwa die der Tatverdächtigen aus. Sie sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen und leiten - und jugendpornografische Inhalte unbedacht weiter. Die Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz insbesondere an Kinder und sowie , Lehrkräfte und Fachpersonal ist auch in diesem Phänomenbereich von zentraler Bedeutung.

Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden. Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.

Claus sagte, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt im Netz nicht abbilden könne. Die sogenannte „Sextortion“ nehme drastisch zu, und Cybergrooming treffe fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Claus forderte, dass Cybergrooming strafbar gemacht und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden müsse.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Alexander Dobrindt am 21.07.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fallzahlen bei Sexualdelikten an Minderjährigen bleiben sehr hoch

News - Vermischtes - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt, Holger Münch, Kerstin Claus

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, Bundeslagebild, BKA, NCMEC, EU

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 21.07.2026 statt (Vorstellung des Bundeslagebilds am Dienstag in Berlin).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Laut dem neuen Bundeslagebild stiegen 2025 in vielen Bereichen die Fallzahlen bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, wobei immer mehr Taten online begangen werden (u. a. mehr Missbrauch ohne Körperkontakt sowie Rekord bei jugendpornografischen Inhalten), während Politik und Behörden wirksamere Maßnahmen zur Identifizierung von Tätern und zum Ausbau von Medienkompetenz fordern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Die vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Tatbegehungsformen wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion
  • Fortschritte im Bereich der KI schaffen neue oder erleichterte Möglichkeiten, reale Inhalte zu verändern oder künstlich generierte Inhalte zu erstellen
  • Ein Großteil der Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten wird dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zugerechnet, die Inhalte unbedacht weiterleiten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Dobrindt forderte stärkeren Kinderschutz, insbesondere in der digitalen Welt, und sagte Täter dürften sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen
  • Dobrindt verlangte wirksame Instrumente zur Täteridentifizierung, etwa IP-Adressenspeicherung
  • Münch verwies darauf, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe
  • Claus kritisierte, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt im Netz nicht vollständig abbilden könne
  • Claus forderte Strafbarkeit von Cybergrooming sowie eine eigenständige Erfassung von Sextortion als eigene Sexualstraftat
  • Es wurde die EU-Bemühung begrüßt, Lücken bei Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anstieg der Fälle bei sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt um 16,5 Prozent gegenüber 2024
  • Verstärkte Verlagerung von Sexualdelikten in den Onlinebereich mit Zunahme digitaler Tatformen
  • Zunahme von Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion durch begünstigende Online-Nutzung
  • Fortentwicklung im Bereich der KI erleichtert neue oder vereinfachte Tatbegehungsmöglichkeiten
  • Rückgang kinderpornografischer Straftaten um 2,7 Prozent auf weiterhin hohem Niveau
  • Erreichen eines weiteren Höchstwerts bei Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten mit 19,9 Prozent Anstieg
  • Minderjährige als etwa Hälfte der Tatverdächtigen, häufig im Zusammenhang mit „Selbstfilmenden“
  • Erforderlichkeit verstärkter Aufklärungs- und Medienkompetenzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus werden jeweils mit Zitaten bzw. Stellungnahmen im Text wiedergegeben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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