Justiz in München: Fall des IS
München () – Im Prozess um die Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben – unter anderem wegen der Vorwürfe des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen. Diese Taten erfüllten laut Anklage zudem die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Daneben wurde den Angeschuldigten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Das Ehepaar war nach islamischem Recht verheiratet und gehörte zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Anfang Oktober 2017 erwarb das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen. Der Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Zudem wurden die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet, indem sie unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung herangezogen wurden. Darüber hinaus sollen noch weitere körperliche Misshandlungen verübt worden sein.
Die jetzt Verurteilten waren am 9. April 2024 festgenommen worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Aus dem bereitgestellten Text allein lassen sich keine vollständigen Namen von Personen eindeutig erkennen (es werden nur Funktionen/Bezeichnungen genannt wie „Oberlandesgericht München“, „Bundesanwaltschaft“, „Generalanwaltschaft“ sowie „ein irakisches Ehepaar“).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht München, Bundesanwaltschaft, Islamischer Staat (IS), Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand (insbesondere die Tatvorwürfe) zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 statt (im Irak sowie in Syrien, als Mitglieder des „Islamischen Staates“).
Nicht erwähnt: Der Zeitraum der Hauptverhandlung / Urteilsverkündung (im Text nicht genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Irak, Syrien, Mossul
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht München verurteilte ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung, Vergewaltigung und weiterer schwerer Misshandlungen zweier jesidischer Mädchen, für die die Bundesanwaltschaft u. a. auch Völkermord- und Kriegsverbrechensvorwürfe sowie schwere Formen des Menschenhandels erhoben hatte, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Lebenslange Freiheitsstrafe für das irakische Ehepaar
- Fortdauer der Untersuchungshaft bis zur Verurteilung
- Schuldiger Strafzumessung mit Einordnung als besonders schwere Straftaten
- Einschluss mehrerer strafrechtlicher Tatkomplexe einschließlich Menschenhandel und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Verfolgung und gerichtliche Ahndung von Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
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