Menschenrechtsinstitut warnt vor geschlossenen Jugendheimen

Menschenrechtsinstitut warnt vor geschlossenen Jugendheimen

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Gesellschaft: Herausforderungen in der Kinderhilfe

Berlin () – Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt in der Debatte über die überlastete Kinder- und Jugendhilfe davor, sogenannte Systemsprenger in geschlossenen Heimen unterzubringen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen dürften bei Kindern und Jugendlichen nur als äußerstes Mittel und für den kürzesten möglichen Zeitraum eingesetzt werden, sagte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Instituts der „Rheinischen Post“. Sie seien grundsätzlich zu vermeiden. Die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes seien eindeutig: Statt neue Einrichtungen zu schaffen, müssten ambulante Hilfen für Kinder und Familien gestärkt werden.

Wegen der Überforderung der Jugendämter mehren sich in den Bundesländern politische Debatten über geschlossene Einrichtungen für „Systemsprenger“ – also verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, bei denen alle anderen Hilfsangebote an Grenzen stoßen. Das DIMR beobachtet als Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution die Umsetzung von Menschenrechten und berichtet an die Vereinten Nationen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Claudia Kittel (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Claudia Kittel

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), UN-Kinderrechtskonvention, Rheinische Post, UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Vereinte Nationen.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Deutschland

Worum geht es in einem Satz?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt davor, dass "Systemsprenger" in geschlossenen Heimen untergebracht werden sollten, und fordert stattdessen eine Stärkung ambulanter Hilfen für Kinder und Familien, da freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Überlastung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Zunahme von "Systemsprengern"
  • Politische Debatten über geschlossene Einrichtungen
  • Grenzen anderer Hilfsangebote für verhaltensauffällige Kinder
  • Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Warnung vor der Unterbringung von Systemspringern in geschlossenen Heimen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen sollten als äußerstes Mittel eingesetzt werden
  • Forderung nach der Vermeidung von Freiheitsentziehungen
  • Stärkung ambulanter Hilfen für Kinder und Familien empfohlen
  • Politische Debatten über geschlossene Einrichtungen nehmen zu
  • Beobachtung der Menschenrechtsumsetzung durch das DIMR

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont, dass freiheitsentziehende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche nur als äußerstes Mittel eingesetzt werden sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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