Gericht weist Bewerber um Präsidentenstelle am Landessozialgericht ab

Gericht weist Bewerber um Präsidentenstelle am Landessozialgericht ab

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Justizwesen Niedersachsen: Gericht lehnt Antrag ab

Hannover () – Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Antrag eines leitenden Ministerialbeamten auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren für die Präsidentenstelle am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Beamte war nicht in das Verfahren einbezogen worden, weil er keine Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit vorweisen kann.

Der Kläger argumentierte, dass frühere Amtsinhaber ebenfalls ohne vorherige Tätigkeit an einem Sozialgericht berufen worden seien. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Das Ministerium habe bei der Besetzung einer Präsidentenstelle einen Beurteilungsspielraum, der hier nicht überschritten sei. Es sei nicht sachwidrig, von Bewerbern zu erwarten, dass sie bereits in einem Sozialgericht tätig waren und sich dort bewährt haben.

Die genaue Kenntnis der eigenen Gerichtsbarkeit von innen sei für den Präsidenten eines Obergerichts von außerordentlich hoher Bedeutung, so das Gericht.

Dass frühere Amtsinhaber ohne Vorerfahrungen berufen worden seien, führe zu keiner anderen Bewertung, da das Ministerium seine Praxis aus sachlichen Gründen ändern dürfe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, der Beamte kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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Hannover, Niedersachsen-Bremen

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag eines Ministerialbeamten abgelehnt, der in das Auswahlverfahren für die Präsidentenstelle am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einbezogen werden wollte, da ihm die notwendige Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit fehlte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antrag eines Ministerialbeamten auf Einbeziehung in Auswahlverfahren
  • Abweisung des Antrags durch das Verwaltungsgericht Hannover
  • Fehlende Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit des Beamten
  • Argumentation des Klägers auf Basis früherer Amtsinhaber ohne Vorerfahrungen
  • Gericht sieht Beurteilungsspielraum des Ministeriums bei der Besetzung
  • Bedeutung der inneren Kenntnis der Gerichtsbarkeit für die Präsidentenstelle

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Verwaltungsgericht Hannover lehnt Antrag eines Ministerialbeamten ab
  • Beamter wollte in Auswahlverfahren für Präsidentenstelle am Landessozialgericht einbezogen werden
  • Gericht begründet Entscheidung mit fehlender Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit
  • Kläger verweist auf frühere Amtsinhaber ohne Vorerfahrungen
  • Gericht sieht keine sachwidrige Entscheidung des Ministeriums
  • Ministerium hat Beurteilungsspielraum bei Besetzung von Präsidentenstellen
  • Kenntnis der Gerichtsbarkeit als wichtig für Präsidenten eines Obergerichts
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  • Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Beschwerde möglich

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Antrag auf Einbeziehung abgelehnt
  • Keine Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit
  • Gericht folgt Argumentation des Klägers nicht
  • Ministerium hat Beurteilungsspielraum
  • Erwartung von vorheriger Tätigkeit in Sozialgerichten
  • Bedeutung der Kenntnis der Gerichtsbarkeit
  • Praxis des Ministeriums kann aus sachlichen Gründen geändert werden
  • Beschluss ist nicht rechtskräftig
  • Möglichkeit zur Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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