Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen: Vereinsverbot
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat das Verbot des Fatime Versammlung e. V., der auch unter dem Namen Imam Mahdi Zentrum bekannt ist, für rechtmäßig erklärt. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.
Der Verein mit Sitz in Münster hatte gegen die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 geklagt.
Der 5. Senat des OVG wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Er habe die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah) ideologisch und finanziell unterstützt.
So habe der Verein über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige, ebenfalls verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V. geleistet.
Zudem hätten unmittelbare persönliche Beziehungen zwischen dem Verein und der Hizb Allah sowie zum iranischen Regime bestanden. In den Vereinsräumlichkeiten seien unter anderem Hizb-Allah-Symbole gefunden worden.
Dort hätten Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Organisation stattgefunden, bei denen zu deren Unterstützung aufgerufen worden sei. Das Urteil erging bereits am 13. Mai.
Die Revision wurde nicht zugelassen, der Verein kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Fatime Versammlung e. V., Imam Mahdi Zentrum, Hizb Allah, Hisbollah, Libanon e. V.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Fatime Versammlung e. V., Imam Mahdi Zentrum, Hizb Allah (Hisbollah), Waisenkinderprojekt Libanon e. V., Bundesverwaltungsgericht
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 13. Mai statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Ereignisse fanden in Münster statt.
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat das Verbot des Vereins Fatime Versammlung e. V. (Imam Mahdi Zentrum) bestätigt, da er die Hizb Allah ideologisch und finanziell unterstützt hat und so gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus 2022
- Klage des Vereins gegen das Verbot
- Unterstützung der Hizb Allah (Hisbollah)
- Finanzielle Zuwendungen an das verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V.
- Persönliche Beziehungen zwischen Verein, Hizb Allah und iranischem Regime
- Funde von Hizb-Allah-Symbolen in den Vereinsräumlichkeiten
- Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Hizb Allah in Vereinsräumen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rechtsgültigkeit des Verbots des Vereins
- Abweisung der Klage des Vereins
- Feststellung der ideologischen Unterstützung für Hizb Allah
- Vorliegen finanzieller Unterstützung für das Waisenkinderprojekt
- Entdeckung von Hizb-Allah-Symbolen in den Vereinsräumlichkeiten
- Durchführung von Gedenkveranstaltungen für Hizb Allah
- Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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