Politische Debatte um AfD-Verbot in Berlin
Berlin () – Die Union hat die SPD vor einer neuen Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD gewarnt. „Aktuell sollte die SPD mehr Wert darauf legen, mit uns gemeinsam politisch daran zu arbeiten, die AfD wieder kleiner zu bekommen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Wenn reihenweise Arbeiter und Angestellte von der SPD zur AfD überliefen, müssten jedenfalls gerade bei der SPD alle Alarmglocken angehen.
Krings reagierte damit auf Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hatte gesagt, sie wolle an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD festhalten. Es aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch.
Krings sagte, die Frage eines Parteiverbots sei nicht nur eine politische Frage, sondern zunächst einmal eine juristische. Die zuständigen Behörden müssten zunächst ausreichend harte Fakten zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit der Partei belegten.
Der CDU-Politiker verwies darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorerst gestoppt hatte, während die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Dies lasse ihn erheblich daran zweifeln, ob eine ausreichende Faktenlage bereits vorliege. „Ein Verbotsverfahren könnte zum jetzigen Zeitpunkt daher sehr leicht nach hinten losgehen“, warnte Krings.
Zugleich schloss Krings ein mögliches Verbot der AfD für die Zukunft nicht aus. Es sei gut möglich, dass diese Partei sich insgesamt noch weiter radikalisiere. Einen solchen Weg habe sie von Beginn an eingeschlagen.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest für AfD-Verbot (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Günter Krings, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Union, SPD, AfD, Handelsblatt, Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, CDU, Bundesamt für Verfassungsschutz, Verwaltungsgericht Köln, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Köln.
Worum geht es in einem Satz?
Die Union warnt die SPD vor einem erneuten Verbot der AfD, betont jedoch, dass eine rechtliche Grundlage dafür fehlen könnte, während die SPD an der Möglichkeit eines Verbots festhält.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Diskussion über ein Verbot der AfD
- Zunehmende Übertritte von SPD-Mitgliedern zur AfD
- Erwähnung von rechtlichen Bedenken bezüglich der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- Hinweis auf das Verwaltungsgericht Köln und dessen Entscheidung bezüglich der AfD
- Diskussion über mögliche Radikalisierung der AfD in der Zukunft
- Verweis auf Artikel 21 des Grundgesetzes und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagieren folgendermaßen:
- Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warnt die SPD vor Diskussion über AfD-Verbotsverfahren
- Krings fordert Zusammenarbeit, um AfD politisch zu schwächen
- SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Verbotsverfahren nicht ausschließen
- Krings sieht juristische Fragestellung als vorrangig an
- Verweis auf Verwaltungsgericht Köln, das Einstufung der AfD vorerst gestoppt hat
- Zweifel an ausreichender Faktenlage für Verbotsverfahren
- Warnung, dass ein Verfahren nach hinten losgehen könnte
- Möglichkeit einer weiteren Radikalisierung der AfD bleibt offen
- Feststellung zur Verfassungswidrigkeit muss durch Bundesverfassungsgericht und Prüfauftrag erfolgen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Warnung davor, dass das Verbotsverfahren gegen die AfD politisch kontraproduktiv sein könnte
- Alarmglocken bei der SPD sollten läuten, wenn Mitglieder zur AfD wechseln
- Zweifel an der ausreichenden Faktenlage für ein Verbotsverfahren
- Risiko, dass ein vorzeitiges Verbotsverfahren nach hinten losgeht
- Möglichkeit einer weiteren Radikalisierung der AfD in der Zukunft
- Notwendigkeit eines Prüfauftrags durch den Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung für ein Verbot
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) zitiert, der die SPD warnt, sich nicht auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu konzentrieren, sondern gemeinsam daran zu arbeiten, die AfD kleiner zu bekommen.
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