Kulturrechtliche Neuerungen für Musikclubs in Deutschland
Berlin () – Musikclubs sollen in Deutschland künftig baurechtlich als Kulturorte gelten. Das will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen, berichtet der „Focus“.
Mit der Änderung im Baurecht soll es künftig leichter werden, Clubs und Diskotheken auch in Städten und dörflichen Wohngebieten zu betreiben. Bislang war das vor allem deshalb schwer, weil Musikclubs in der Regel als Vergnügungsstätten galten.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sagte dem Nachrichtenmagazin, er habe sich dafür stark gemacht, dass das Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt werde und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen seien. Außerdem seien sie nun in mehreren Baugebietstypen, zum Beispiel in Kerngebieten, urbanen Gebieten und Gewerbegebieten, ausdrücklich zulässig. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kitkat-Club (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Wolfram Weimer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskabinett, Focus, Wolfram Weimer
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskabinett plant, Musikclubs in Deutschland künftig baurechtlich als Kulturorte zu klassifizieren, um deren Betrieb in Städten und Wohngebieten zu erleichtern und die Livemusik-Szene zu stärken.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Musikclubs wurden als Vergnügungsstätten eingestuft
- Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Clubs in Wohngebieten
- Ziel des Koalitionsvertrags zur Förderung der Kultur
- Abgrenzung von Musikclubs zu reinen Vergnügungsstätten
- Notwendigkeit, Livemusik-Szene zu schützen und auszubauen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Verneinen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Musikclubs gelten künftig als Kulturorte
- Leichtere Betriebsaufnahme von Clubs und Diskotheken in Städten und dörflichen Wohngebieten
- Abgrenzung von Musikclubs zu Vergnügungsstätten
- Zulassung in mehreren Baugebietstypen
- Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zitiert, der betont, dass die neue Regelung einen wichtigen Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland darstellt.
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